Durch das sogenannte Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode wesentliche Verbesserungen für diejenigen beschlossen, die bisher nicht oder nur eingeschränkt von den Verbesserungen profitiert haben.
Im Bürgergeld (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) wird Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach folgender Maßgabe berücksichtigt: Die ersten 100 Euro werden nicht berücksichtigt.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die finanzielle Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen neu zu regeln.
Auf EU-Ebene gibt es Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (inklusive der Rentenversicherung), aber nicht der Harmonisierung
Die Ampelparteien hatten sich nach der Bundestagswahl 2021 im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass ab dem 1. Januar 2025 jede neue Heizung mit mind. 65 Prozent Erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden muss.
Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie ein mögliches Klimageld aussehen kann