Die Einmalzahlung soll damit einen Beitrag leisten, dass es nicht zu einer sogenannten Lohn-Preis-Spirale kommt, die zu einer immer weiter steigenden Inflation führen würde
Die Renten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst.
Es trifft zu, dass die Rentenanpassung 2023 zwar aktuell hinter der Inflation zurückbleibt, aber dies ist nur eine Momentaufnahme
Eine Wärmepumpe kann viel Strom verbrauchen, sie liefert jedoch ungefähr drei Mal mehr Wärme als Strom verbraucht wird. Für die nahe Zukunft arbeitet die Bundesregierung an einer Weiterentwicklung der Strompreisbremse, sodass es für Wärmepumpen einen eigenen, günstigeren, Tarif geben soll.
Im Rahmen dieser Prüfung werden ggf. auch zu höheren Mieten führende Modernisierungsumlagen berücksichtigt.
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist hingegen keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern.