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Hubertus Heil
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Frage von Bernd I. •

Werden die aktuellen Rentenzahlungen der Rentner durch die Einmalzahlungen bei Tarifabschlüssen nicht erhöht.

Sehr geehrter Herr H.,
warum werden diese Einmalzahlungen aktuell in vielen Branchen immer mehr bei Tarifverhandlungen genutzt. Da diese wohl meistens Steuer und abgabenfrei sind erhöhen sie nicht die Renten im zukünftigen Jahr der Rentner. Ist das wieder ein neuer Trick die Renten zu senken. Deshalb schlage ich vor den Rentnern auch einmal im Jahr eine Steuerfreie Eimalzahlung zu gewähren.

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Sehr geehrter Herr I.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt bis zu 3.000 Euro, die im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gewährt werden kann, ist im Zusammenhang mit der Preissteigerung eine zeitlich beschränkte freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die dieser zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren kann und die ggf. tarifvertraglich verankert ist. Sie ist kein gesetzlicher Anspruch. Die Motivation für die Schaffung dieser Einmalzahlung ist der Gedanke, dass die ohnehin durch die Energiepreisentwicklung getriebene Inflation durch hohe Lohnentwicklungen nicht noch mehr gesteigert werden soll. Sie soll damit einen Beitrag leisten, dass es nicht zu einer sogenannten Lohn-Preis-Spirale kommt, die zu einer immer weiter steigenden Inflation führen würde. Von einer Stabilisierung oder einer Dämpfung der Inflation profitieren auch die Rentnerinnen und Rentner.

Es trifft zu, dass die Rentenanpassung 2023 zwar aktuell hinter der Inflation zurückbleibt, aber dies ist nur eine Momentaufnahme. Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt. Betrachtet man z. B. die Entwicklung des jahresdurchschnittlichen aktuellen Rentenwerts seit 2012, so beträgt der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die Preise nur um 20 Prozent gestiegen. Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen beachtliche Lohnerhöhungen vor. Sie werden sich dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden.

Zudem bitte ich zu bedenken, dass die Renten insbesondere durch die Beiträge der Beschäftigten finanziert werden. Vereinfacht ausgedrückt gilt: Steigen die Löhne, steigen für sich genommen auch die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung, so dass eine Rentenanpassung der Lohnentwicklung folgend finanziert werden kann. Für eine über die Lohnentwicklung hinausgehende Erhöhung der Renten – wie zum Beispiel eine Inflationsausgleichsprämie für Rentnerinnen und Rentner – müssten die Beschäftigten hingegen mehr Beiträge zur Finanzierung aufbringen und dadurch noch höhere Reallohneinbußen hinnehmen

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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