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Hubertus Heil
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Frage von Franziska R. •

Wo wurden in dem Entlastungspaket Menschen mit Trennungsunterhalt berücksichtigt?

Sehr geehrter Herr Heil, als Getrenntlebende, mit lediglich einem Anspruch auf Trennungsunterhalt, der jedoch nicht bezahlt wird, erhalte ich weder Hartz4 noch Wohngeld, da Trennungsunterhalt vorrangig zu behandeln ist. Bedeutet das also im Umkehrschluss, dass Getrenntlebende mit Trennungsunterhalt keine Energiepauschale, keine Einmalzahlungen, keine Heizkostenpauschale erhalten? Und zu dieser Personengruppe zählt Deutschland täglich Abertausende, vornehmlich Frauen. Mit Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank, dass Sie sich mit ihrer Frage an mich wenden.

Die spürbaren Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie die Folgen der Pandemie treffen die Schwächsten am härtesten. Wer vorher gut verdient hat, kann sehr wahrscheinlich einige Zeit überbrücken. Aber wer wenig Geld hat, den treffen die aktuellen Preissteigerungen, gerade auch im Energiebereich, besonders hart. Dabei denken wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Kinder, Rentnerinnen und Rentner, Studierende wie Auszubildende, Menschen mit wenigen oder gar keinem Einkommen etc. mit. Persönliche Nachrichten wie Ihre bewegen mich immer wieder aufs Neue. Sie geben mir aber auch den Ansporn, mich in unserem Land weiterhin für mehr soziale Gerechtigkeit einzusetzen.

Gerne stelle ich Ihnen dar, wie wir Sie in den Entlastungspaketen der Bundesregierung berücksichtigt haben. Wie auch für alle anderen Bürgerinnen und Bürger gelten für Sie die allgemeinen Entlastungen. Schon ab Juli werden die Bürgerinnen und Bürger keine EEG-Umlage, also die Ökostromumlage, über die Stromrechnung mehr zahlen. Bisher war dieser Schritt erst für Anfang 2023 geplant. Die Koalition erwartet ausdrücklich, dass die Stromanbieter die Entlastung vollends an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Eine Entlastung von rund 6,6 Milliarden Euro. Familien erhalten zudem einen Kinderbonus von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Die Auszahlung erfolgt mit der Kindergeldzahlung im Juli 2022.Mit dem 9€-Ticket können Sie sich in den Sommermonaten günstig und klimaschonend im bundesweiten ÖPNV-Netz bewegen.

Leider sehen unsere Pläne vor, dass die Energiepauschale nur an einkommenssteuerpflichtige Personen ausgezahlt wird. So wollen wir sicherstellen, dass von dem Betrag am Ende so viel bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt, wie sie es auch tatsächlich benötigen. Falls Sie im Laufe dieses Jahres aber in einem Beschäftigungsverhältnis standen, dabei reicht auch ein einziger Tag Arbeit aus, profitieren Sie neben 44 Millionen anderen Erwerbstätigen von der Energiepauschale in Höhe von 300€. Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten die Pauschale mit der Lohnzahlung im September. Arbeitnehmer, die am 1. September nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, und Selbständigen mit geringen Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Antragsstellung gewährt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensbesteuerung. 

Ich kann nachvollziehen, dass die Lage für Sie aktuell schwer ist. Mit den vielfältigen Maßnahmen haben wir die unterschiedlichen Bedürfnisse im Blick. Mir ist es wichtig, dass vor allem Menschen mit wenigem bis mittleren Einkommen entlastet werden. Dafür setze ich mich weiterhin ein.

Mit freundlichen Grüßen,

Hubertus Heil

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