Wird Kindergeld und Unterhalt auf das bügergeld angerechnet?
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wenn minderjährige Kinder Unterhaltszahlungen eines Elternteils erhalten, werden diese nur bei dem Bedarf des Kindes berücksichtigt. Sofern aufgrund von Unterhaltszahlungen das Kindergeld nicht in vollem Umfang für die Bedarfsdeckung des Kindes eingesetzt werden muss, wird der übersteigende Betrag beim kindergeldberechtigten Elternteil als Einkommen anspruchsmindernd auf das Bürgergeld berücksichtigt.
Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen. Kindergeld für Kinder, die nicht (mehr) im Haushalt leben, ist grundsätzlich als Einkommen der Eltern zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn das Kind außerhalb des Haushalts lebt und das Kindergeld nachweislich an dieses weitergeleitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil