Wird es auch bei der Einkommensanrechnung zum Grundrentenzuschlag eine angepasste Erhöhung geben?
Sehr geehrter Herr Minister Heil,
angesichts der Inflation, dem allgemeinen Preisanstieg bei Energie wegen des Ukraine-Krieges usw., müsste es doch eigentlich auch eine Erhöhung der Einkommensgrenze geben. Wenn bei einer Rentenerhöhung einerseits die Rente steigt, wird dann andererseits (je nachdem, wie viel man hat) anteilig wieder abgezogen. Somit hat man von der Erhöhung praktisch nichts.
An und für sich ist dieser Zuschlag eine gute Sache. Weniger gut finde ich, dass Vermögen nicht angerechnet wird. Hätte ich z. B. Vermögen, wäre ich auf diesen Zuschlag gar nicht angewiesen.
Nachdem die Löhne allgemein jedes Jahr steigen, ist das monatliche Einkommen im Durchschnitt höher, weil gleichzeitig auch alles teurer wird. Also müsste meiner Meinung nach die Einkommensgrenze prozentual genauso erhöht werden, wie die Rentenerhöhung. Dann würde das Sinn machen.
Sehr geehrte Frau S.,
ich kann Ihre Sorge verstehen und freue mich, dass Sie sich mit Ihrer Frage an mich wenden.
Die Einkommensgrenzen sind an den aktuellen Rentenwert gekoppelt. Der aktuelle Rentenwert ist der in Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird benötigt, um die im Laufe des Erwerbslebens gesammelten Entgeltpunkte in eine individuelle monatliche Rente umzurechnen. Die Bundesregierung legt den Rentenwert mit Zustimmung des Bundesrates jeweils zum 1. Juli eines Jahres fest. Dadurch wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst. Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 steigt der aktuelle Rentenwert in Höhe von 34,19 Euro um 5,35 Prozent auf 36,02 Euro, wodurch sich auch die in Rede stehenden Einkommensgrenzen verschieben werden. Für die Grundrente sind die neuen Werte immer ab dem 1. Januar des darauffolgenden Jahres zu berücksichtigen.
Ich hoffe ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil