Wieso wird ein nachgewiesen rechtswidrig Abgeschobener nicht zurück geholt
Sehr geehrter Herr Heil,
mein Mann, damals Lebensgefährte, wurde am 12.07.2022 nach Nigeria abgeschoben.
Die ABH in unserer Stadt hat zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung vor dem VG Mainz ein Schreiben an das VG geschickt, dass man nun festgestellt hätte, dass die Abschiebung rechtswidrig war. Das war am 14.02.2024. Die mündliche Verhandlung wurde darauf hin abgesagt.
Wir haben im Januar 2023 in Lagos/Nigeria geheiratet und mein man hatte endlich am 06.12.2023 einen Termin zur Abgabe der Papiere für die Familienzusammenführung bei der Dt. Botschaft in Lagos bekommen.
Jetzt habe ich hierzu zwei Fragen:
1. Wieso wird ein rechtswidrig Abgeschobener nicht direkt zurück geholt
2. Wie kann es sein, dass man jetzt darauf beharrt, dass er das A1 Zertifikat vorweisen muss, wenn
Geflüchtete ihre Familien ohne dieses Zertifikat nach Deutschland holen dürfen?
Ich bin Deutsche von Geburt an und mein Ehemann darf nicht zurück obwohl er rechtswidrig abgeschoben wurde!
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrte Frau L.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Thema Abschiebungen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Da es sich bei Ihrer Nachricht um eine sehr individuelle Anfrage handelt, bitte ich Sie, sich für eine fachgerechte Beantwortung direkt an das zuständige BMI zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB