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Hubertus Heil
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Frage von Hansbernd S. •

Wie stellen Sie sich dazu, dass Rentner keinen Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung erhalten?

Im Zeitraum vom Beginn der Pflegepflichtversicherung im Jahre 1995 bis zum 31.03.2004 wurde den Rentnern ein Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung gewährt.
Seit dem 01.04.2004 erhalten Rentner keinen Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung mehr.
Betrug der entsprechende Beitragssatz seinerzeit noch 1,7 Prozent so ist er derzeit bis auf 3,05 Prozent gestiegen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17. Juni 2022 und, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.

In Ihrem wohlverdienten Ruhestand sind Sie kranken- und pflegeversichert wie in ihrem bisherigen Erwerbsleben. Bis auf Krankengeld erhalten Sie weiterhin die gewohnten Leistungen. Auch als Rentnerinnen und Rentner zahlen Sie hierfür Beiträge an Ihre Krankenkasse.

Damit Sie diese Beiträge sorglos zahlen können, kommt ein kräftiges Rentenplus: in diesem Monat steigen die Renten im Westen um 5,25 Prozent. Auch im Osten ist die Erhöhung so hoch wie lange nicht mehr: hier sind es 6,12 Prozent. In Zeiten steigender Preise ist diese deutliche Erhöhung ein wichtiges Signal, besonders für kleine Renten.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft. Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mitglieder zahlen in der Regel nach der Höhe ihrer Einkommen monatlich Beiträge und erhalten im Krankheitsfall dafür alle erforderlichen Leistungen.

Privat Krankenversicherte hingegen zahlen monatlich einkommensunabhängige Beiträge an ihr Versicherungsunternehmen. Die Beitragshöhe bemisst sich hierbei nach den versicherten Risiken.

Die Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich dabei an Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung. Ob Sie in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind, spielt dabei keine Rolle. Bei Pflichtversicherten wird ein Teil der Beiträge übernommen. Bei freiwillig oder privat krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern, werden die Beitragszuschüsse bezahlt.

Sind Sie als Rentner privat oder freiwillig krankenversichert, können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Dieser Zuschuss muss aber beantragt werden – zum Beispiel zusammen mit der Rente.

Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen weiter.

Mit freundlichen  Grüßen

Hubertus Heil

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