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Frage von Marcel S. •

Wie sieht es mit dem Klimageld im Bürgergeldbezug aus?

Hallo,

mich würde interessieren, wie die Jobcenter mit dem Klimageld - was ab 2025 kommen soll - umgehen sollen. Dürfen die die Bürgergeldleistungen um den Betrag des Klimageldes kürzen, sodass man genauso viel hat, wie ohne Klimageld? Und wie sieht es in einem Verbraucherinsolvenzverfahren aus? Wäre das Klimageld pfändbar und müsste zur Insolvenzmasse gegeben werden? Würde ein Widerspruch gegen den Kürzungsbescheid Erfolg versprechen?

Freue mich auf Ihre Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Ich setze mich für ein soziales Klimageld ein, von dem insbesondere Personen mit geringen und mittleren Einkommen profitieren. Dies hätte den Vorteil, dass die Einnahmen an jene Personen ausgeschüttet würden, die infolge der CO2-Bepreisung - relativ zu ihrem Einkommen - am stärksten belastet werden. Außerdem könnten wir Haushalten mit geringen Einkommen auf diese Weise finanzielle Spielräume für Investitionen in klimafreundliche Alternativen und energieeffiziente Lösungen schaffen. So können alle Haushalte zum Klimaschutz beitragen und an der Transformation teilhaben.

Über die konkrete Ausgestaltung wird die Bundesregierung noch beraten, weswegen ich Ihnen auf Ihre Frage noch keine endgültige Antwort geben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB


 

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