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Hubertus Heil
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Frage von Ralf M. •

Wie hoch würden Sie den Abstand in Euro ausgedrückt als Lohnabstandsgebot zwischen Arbeit und Bürgergeld beziffern?

in letzter Zeit überschlagen sich die Schlagzeilen bezüglich des Bürgergeldes und den Lohnabstand. Es werden Rechnungen aufgemacht, worin suggeriert wird, dass sich Arbeit so gut wie überhaupt nicht mehr lohnen würde und teilweise nur 100 Euro mehr hat als Bürgergeld. Nach meiner Meinung stimmt es nicht, wenn man genau nachrechnet. Deswegen meine konkrete Frage, wie definieren Sie und die Regierung als angemessenen Lohnabstand zwischen Bürgergeld und Lohn in Euro ausgedrückt. Es ist deswegen wichtig, damit endlich die Debatten mal aufhören und teilweise eine Diffarmierung gegen Bürgergeldempfänger aufhört. Es sind doch die Arbeitgeber, die den Lohn gestalten sollten. Dann sollten Arbeitgeber auch einen vernünftigen Lohn zahlen.

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Mir ist es wichtig, zu betonen: Arbeit lohnt sich immer. Der Lohnabstand ist allerdings kein Kriterium für die Bemessung der Leistungshöhe des Bürgergeldes. Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums. Maßstab für die Höhe des Bürgergeldes ist ausschließlich der jeweilige existenznotwendige Bedarf des Haushaltes. 

Die Regelungen des Bürgergeldes zu Einkommen aus Erwerbstätigkeit stellen gleichwohl sicher, dass diejenigen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, ein höheres Haushaltseinkommen zur Verfügung haben. Dies wird durch Freibeträge sichergestellt, d.h. nicht das gesamte Einkommen wird auf das Bürgergeld angerechnet. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist der errechnete Freibetrag. Dadurch besteht ein Anreiz zur Aufnahme oder Ausweitung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 

Zudem haben Erwerbstätige häufig anstelle des Bürgergeldes Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag. Im Ergebnis steht Bürgerinnen und Bürgern bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit ein höheres Haushaltseinkommen zur Verfügung als bei ausschließlichem Bürgergeldbezug.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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