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Hubertus Heil
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Frage von Nina I. •

Wie erhalten Eltern, die in Elternzeit sind, die Energiepauschale?

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Sehr geehrte Frau I.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 24. Juni und möchte Ihnen gerne erläutern, wie unser Plan zur Energiepauschale ist.

Die steigenden Kosten ob für Strom, Gas, Wasser oder Lebensmittel belasten die Schwächsten am stärksten. Wir wollen jede und jeden entlasten. Deswegen zahlen wir im September jeder steuerpflichtigen Arbeitnehmerin und jedem steuerpflichtigen Arbeitnehmer eine Energiepauschale von 300 Euro aus.

Wie sieht das in Ihrem Fall aus? Wenn Sie im Jahr 2022 einmal berufstätig waren, und sei es nur ein Tag gewesen, können Sie im September Ihren Anspruch auf die 300 Euro durch eine Steuererklärung für 2022 geltend machen. Da sie zu diesem Zeitpunkt in keiner Beschäftigung stehen, kann die Pauschale nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt werden.

Damit Sie als Eltern aber nicht erst durch Ihre Steuererklärung entlastet werden gibt es für alle Familien ergänzend zum Kindergeld einen Bonus von 100 Euro pro Kind. Darüber hinaus wird es bis zur Einführung der Kindergrundsicherung ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat ganz unbürokratisch allen Kindern zugutekommen, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, AsylblG oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG haben. Damit verbessern wir die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und erreichen zielgenau diejenigen, die gerade auch in der aktuellen Situation besonders stark belastet sind.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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