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Hubertus Heil
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Frage von Stefan M. •

Werden die Rentenpunkte in der Bildungzeit in dieser Zeit ähnlich wie bei ALG 1 behandelt? Kann auch ein ALG 1 Empfänger dieses wahrnehmen und seinen Anspruch damit stunden/verlängern?

Sehr geehrter Herr Heil,

die Bildungszeit ist zu begrüssen und wird einen enormen Impact auf unsere Wissenskultur haben.

Impulse:

1) Sollte sich jemand gerade selbständig gemacht haben, dieser jedoch noch Ansprüche aus ALG haben, sollte auch dieser die Möglichkeit haben, seine Bildungszeit zu nehmen. Der Anspruch aus ALG sollte sich verlängern.
2) Die Rentenpunkte sollten in dieser Zeit wie bei ALG 1 behandelt werden
3) Eine Bildungszeit innerhalb einer ALG 1 Phase, sollte nicht die Anwartschaft von ALG verringern. Die ARGE tritt hier stellvertretend als Arbeitgeber auf, daher muss die Anwartschaft in dieser Zeit ruhen.
4) Wird es hier ein Rechtsanspruch geben? Andererseits sehe ich die Möglichkeit nur für Arbeitnehmer/innen in Konzernen.

Ihr Vorhaben ist phantastisch und wird Deutschland zu einem Wissens- und Bildungsland machen. Vielen Dank

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 16. Mai 2022 gerne beantworte ich Ihnen Ihr Anliegen.

Wir wollen die Instrumente der Weiterbildungsförderung weiter ausbauen und damit den Weg Deutschlands in eine Weiterbildungsrepublik ebnen. Um in Zeiten des beschleunigten Strukturwandels die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, haben wir uns u. a. vorgenommen, neben dem bestehenden flexiblen Instrumentarium der Förderung der beruflichen Weiterbildung, Bildungs(teil)zeiten nach österreichischem Vorbild einzuführen. Wer als Beschäftigte oder Beschäftigter bis zu einem Jahr eine Bildungszeit für arbeitsmarktbezogene Weiterbildungen nimmt (bis zu zwei Jahre in Teilzeit), soll in diesem Zeitraum von der Bundesagentur für Arbeit eine finanzielle Unterstützung in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt bekommen. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Die Bundesagentur für Arbeit soll die Fördervoraussetzungen prüfen.

Derzeit werden ein Konzept und in der Folge ein gesetzlicher Vorschlag erarbeitet, der innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Vor dem Hintergrund kann ich die Fragen nicht im Einzelnen beantworten.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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