Welche Möglichkeiten gibt es in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?
Sehr geehrter Herr Heil,
Meine Schwester ist geschieden und 78 Jahre alt. Sie hat während ihrer Ehe Beihilfe und war privat versichert.
Weil das Sozialamt den vollen Betrag der privaten Versicherung nicht anrechnet, hat sie keinen Anspruch auf Wohngeld.
Mit ihrem geringen Einkommen würde sie hinkommen, wenn sie nicht den vollen Betrag der privaten Basisversicherung bezahlen müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne K.
Sehr geehrte Frau K.,
ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.
Leider ist es mit der Vollendung des 55. Lebensjahres nicht mehr möglich von einer privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Versicherung zu wechseln.
Jedoch sind auch die privaten Krankenversicherungen preisgebunden und dürfen die Basisprämie nicht höher berechnen als den höchsten Satz der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei müssen sie zusätzlich die gleichen Leistungen anbieten. Das ist immer noch sehr viel Geld und gerade für Menschen mit geringem Einkommen kaum zu stemmen.
Es gibt allerdings auch bei privaten Krankenversicherungen die Überforderungsschutzregelungen, die dafür sorgen, dass privat Versicherte durch überhohe Prämien nicht in finanzielle Bedrängnis geraten.
Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger durch die Höhe der Prämie in Bedrängnis gerät, dann übernimmt im Einzelfall der zuständige Sozialleistungsträger die Kosten entweder teilweise oder komplett. Dazu kann ein Antrag gestellt werden, in dem die Bedürftigkeit und die damit verbundene Unfähigkeit der Zahlung nachgewiesen wird. Ich rate Ihnen sich dahingehend mit ihrer/ihrem zuständigen Sachverständigen zu beraten.
Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil