Was kann gegen die Diskriminierung bei der staatlichen Förderung von privater Rentenvorsorge getan werden?
Menschen mit Behinderungen werden bei der staatlichen Förderung zur privaten Rentenvorsorge diskriminiert. Es besteht z.B. nicht die Möglichkeit einer VL oder Betriebsrente. Und Riester ist keine Alternative.
Sehr geehrte Frau Uhlig,
ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen und, dass Sie sich mit ihrer Frage an mich wenden.
Bei der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge wird nicht zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen unterschieden. So dürfen zum Beispiel behinderte Menschen auch bei einer vom Arbeitgeber angebotenen Betriebsrente nicht diskriminiert werden. Richtig ist allerdings, dass die Förderung bzw. eine Betriebsrente an eine Beschäftigung geknüpft ist. Sofern behinderte Menschen keine Beschäftigung haben, muss dieses Grundproblem angegangen werden. Im Koalitionsvertrag ist in diesem Zusammenhang vereinbart, dass die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen legen wird.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil