Warum wurden schwerbehinderte Regelaltersrentner mit Zuschlag für langjährig Versicherte während der Corona-Pandemie beim Hinzu-Verdienst in der Pflege nicht gleichgestellt mit jüngeren Frührentnern?
Sehr geehrter Herr Heil,
es verstößt gegen Art. 3 GG: Altersdiskriminierung, Schwerbehindertendiskriminierung, weil Regelaltersrentner, die in der Corona-Pandemie geholfen haben, den Pflegenotstand in der stationären Altenpflege zu lindern mit Aufopferung ihrer eigenen Gesundheit: Corona-Erkrankung (fehlende Schutzkleidung) und Long Covid, hinsichtlich der coronabedingten Anhebung der Hinzu-Verdienstgrenze für Frührentner: 2021: 44.590,-- €, 2022: 46.060,-- € und ab 01.01.2023: Aufhebung der Hinzu-Verdienstgrenze nicht gleichgestellt wurden.
Arme: jüngere Frührentner und Alte: Respektrentner ohne Rücksicht auf Schwerbehinderung und die erfüllte Voraussetzung der Regelung: "pandemiebedingte Engpässe zu lindern", wurden gegeneinander ausgespielt! Ist es soziale Gerechtigkeit der SPD, wenn durch unterschiedlichen Hinzu-Verdienstgrenzen ohne sachlichen Grund für einen einheitlichen Lebenssachverhalt: Personalengpässe während der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, Art 3 GG verletzt wird?