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Hubertus Heil
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Frage von Gerlinde L. •

Warum wird die große Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet? Wird man bestraft, weil man Vollzeit gearbeitet hat?

Sehr geehrter Herr Heil,
Warum gibt es keine Überarbeitung von diesem Problem. Normale Rentner dürfen unbegrenzt dazu verdienen, ohne irgendwelche Kürzungen. Es ist schon ein Einschnitt wenn der Partner verstirbt, denn die Nebenkosten bleiben genauso und halbieren sich nicht. Es wäre längst an der Zeit, die volle Witwenrente ohne Abzug auszubezahlen, *ohne Anrechnung der eigenen Rente*
Vom Inflationsausgleich gar nicht zureden, wäre anteilig wünschenswert!
Mit freundlichen Grüßen, Gerlinde L.!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich kann nachvollziehen, dass Sie die unterschiedlichen Regelungen zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenen- und Altersrenten als ungerecht empfinden. Allerdings sollen Hinterbliebenenrenten im Unterschied zu Altersrenten gezielt diejenigen unterstützen, die nicht über ausreichendes weiteres Einkommen verfügen. Zudem fußen Hinterbliebenenrenten nicht auf eigenen Beitragszahlungen. Aus diesem Grund wird auf eine Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen angerechnet, soweit es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag liegt aktuell bei rund 1.038 Euro und erhöht sich jedes Jahr im Rahmen der Rentenanpassung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unter Beteiligung der Sozialpartner den Dialogprozess „Arbeit & Rente“ gestartet. Ziel ist es, Hemmnisse zu beseitigen und Anreize zu schaffen, um einen freiwilligen längeren Verbleib im Erwerbsleben zu fördern. In diesem Zusammenhang werden auch Änderungen bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Renten wegen Todes diskutiert, um Arbeitsanreize von Bezieherinnen und Bezieher von Hinterbliebenenrenten zu erhöhen. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB 

 

 

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