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Hubertus Heil
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Frage von Jürgen D. •

Warum wird die Erwerbsminderungsrente nicht auf einen Mindestbetrag erhöht, der es ohnehin stark gebeutelten Menschen erlaubt, davon auch wirklich zu leben?

Sehr geehrter Herr Bundesminister Heil,

die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist für Erwerbstätige viel zu niedrig und ermöglicht kein Dasein; nicht mal ansatzweise. Meine Frau hat eine schwere Krebserkrankung hinter sich und hat aus reinem Pflichtbewusstsein nach REHA und Krankengeld die Arbeit wieder aufgenommen. Dann hat sie gemerkt, dass sie das nicht bewältigen kann und hat als Schwerbehinderte ihre Arbeitszeit auf 50% gesenkt. Dabei hat sie versäumt einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung zu stellen. Die Tätigkeit war letztlich immer noch zu viel und es lief auf volle Erwerbsminderung hinaus. Nun hat sie eine Rente hochgerechnet auf 1/2 Stelle, da sie zuletzt nur halbtags gearbeitet hat ohne die andere Hälfte Rente zu bekommen. Wie kann sowas sein?
Warum gibt es keine Rente wegen voller Erwerbsminderung, die sich zumindest an den Sätzen der Grundsicherung orientiert? Dringender Änderungsbedarf!

Mit freundlichen Grüßen
J. D.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Höhe der lohn- und beitragsbezogenen Rente ist grundsätzlich abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre und von der Höhe der versicherten Entgelte. Je mehr Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen sind, desto höher ist die aus der jeweiligen individuellen Versicherungsbiographie berechnete Rente. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Rente wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung handelt.

Bei Renten wegen Erwerbsminderung gilt darüber hinaus, dass diese durch die sogenannte Zurechnungszeit so berechnet werden, als ob die betroffenen Menschen nach Eintritt der Erwerbsminderung wie bisher weitergearbeitet hätten. Dabei handelt es sich um eine sozialpolitisch sehr positiv wirkende Regelung. Denn die gesetzliche Rentenversicherung gleicht damit aus, dass die Betroffenen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten und Beiträge zahlen konnten.

Im Fall der Erwerbsminderung findet zudem eine sogenannte Günstigerprüfung statt. Danach wirken sich die letzten vier Jahre vor Eintritt einer Erwerbsminderung nicht für die Bewertung der Zurechnungszeit aus, wenn sie deren Wert verringern würden. Damit werden nachteilige Wirkungen, zum Beispiel durch ein geringeres Einkommen aufgrund eines Wechsels in Teilzeit oder durch Phasen der Krankheit vor dem Renteneintritt, verhindert.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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