Warum werden Familien der Mittelschicht ab 2025 finanziell von Ihnen noch weiter geschröpft?
Die WELT hat in einem Artikel vom 19.09.2024 (https://www.welt.de/wirtschaft/plus253583258/Gutverdiener-verlieren-So-aendert-sich-Ihr-Netto-Gehalt-2025.html) die Auswirkungen der von der Ampel beschlossenen Änderungen von Steuern und Sozialabgaben für das Jahr 2025 dargestellt. Hierbei wird am Beispiel einer Familie mit zwei Kindern, ein Alleinverdiener, der 60.000 € im Jahr an Bruttogehalt hat, gezeigt, welche drastischen Auswirkungen die von Ihnen beschlossene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen haben wird. Diese Familie wird auf das Jahr gesehen knapp 2.000 € WENIGER Netto haben. Dies ist ungeheuerlich.
Der Fall trifft ziemlich genau auch auf mich und meine Familie zu. 5.500 € Bruttogehalt ist heutzutage wahrlich kein üppiger Betrag mehr, bereits durchschnittliche Tätigkeiten im Umfeld von IG Metall oder IG BCE führen zu so einer Entlohnung. Und nun das.
Wie können Sie dies verantworten?

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bei der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um einen gesetzlich festgelegten jährlichen Mechanismus. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Wert der versicherten Leistungen, wie z.B. Rentenleistungen, mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt halten soll.
Daher ist – entsprechend der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr und nach der gesetzlichen Fortschreibungsregelung – für 2025 die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung bzw. die soziale Pflegeversicherung auf monatlich 5.512,50 Euro (2024: 5.175 Euro) sowie die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung bzw. die Arbeitslosenversicherung auf monatlich 8.050 Euro (2024: 7.550 Euro) angepasst worden.
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen hat keine finanziellen Auswirkungen auf eine Person mit einem Jahresgehalt von brutto 60.000 Euro (5.000 Euro monatlich), da die oben genannten Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden.
Beträgt das Brutto-Monatsgehalt dagegen 5.500 Euro, so unterliegen im Jahr 2025 zusätzlich 325 Euro monatlich der Beitragspflicht für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Je nach Krankenkasse müssen Beschäftigte darauf monatlich etwa 34 Euro mehr Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB