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Hubertus Heil
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Frage von Jürgen M. •

Warum werden die Renten nicht an die Pensionen und Pensionsprivilegien gekoppelt?

Sehr geehrter Herr Heil, in der gesamten Bevölkerung steigt seit Jahren ein Unmut der sich nun auch in Gewalt bemerkbar macht. Diesem Unmut geht aus meiner Sicht eine jahrzehntelange Drangsalierei vom Staat aus der nun so langsam seinen Gipfel erreicht. Arbeit lohnt sich nicht mehr auch auf den Bezug was man einmal als Rente erhält. Im Gegensatz zu den Beamten, die sich aufgrund ihrer Lobby in den letzten Jahrzehnten eine überproportionale Pension mit vielen Zusatzprivilegien erschaffen hat wird der Rentner immer mehr als Melkkuh auf einem niedrigen Niveau gegängelt. Dies wird in Zukunft wenn die Babyboomer in Rente gehen zu einer gefährlichen Unzufriedenheit führen und diese Gruppe auch in die rechte Szene treiben. Wenn hier nicht von der Politik schnellstens gegengesteuert wird, wird dies sicher zu einer Eskalation führen. Der Staat läuft aus meiner Sicht seit Jahrzehnten gegen die Bürger an und schafft sich selbst und seinen Bediensteten Privilegien. Das geht nicht mehr lange gut.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Grundsätzlich fällt die Beamtenversorgung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMI wenden. 

Bezüglich der Rente kann ich folgendes anmerken: 

Unser Anliegen ist es, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil zu halten und dafür zu sorgen, dass sie für alle Generationen finanzierbar bleibt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist insbesondere aufgrund des hohen Beschäftigungsstands derzeit finanziell stabil aufgestellt. Der Beitragssatz liegt seit dem Jahr 2018 bei 18,6 Prozent und das Rentenniveau liegt ebenfalls stabil bei gut 48 Prozent. Mit der geltenden Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau allerdings nach 2025 sukzessive deutlich sinken und damit langfristig zu einem niedrigeren Alterseinkommen führen als bei einem stabilen Niveau. Daher soll das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent gesichert werden, um so auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken. Mit dem am 29. Mai 2024 im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zum Rentenpaket II wird die Bundesregierung die Renten in Deutschland auch für die Zukunft stabil halten.

Dazu wird die dauerhafte Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent mit dem Einstieg in die teilweise kapitalgedeckte Finanzierung für die gesetzliche Rentenversicherung durch die Gründung der Stiftung Generationenkapital verbunden.

Das dauerhafte Rentenniveau von 48 Prozent ist ein zentrales Versprechen im Hinblick auf eine verlässliche Rente an die kommenden Generationen. Neben den Beiträgen und Bundeszuschüssen wird das Generationenkapital ein weiteres Standbein der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Mit den Erträgen des Generationenkapitals soll perspektivisch der Anstieg des Beitragssatzes gedämpft werden.

2022 hat sich der Bund übrigens mit 109 Milliarden an Steuermitteln (in Form von Bundesmitteln und Bundeszuschüssen) an der Finanzierung der sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen der Deutschen Rentenversicherung beteiligt. Die Kosten für die Beamtenversorgung für den unmittelbaren Bundesbereich (Beamte, Richter und Berufssoldaten im Ruhestand) beliefen sich im gleichen Jahr auf rund 6,8 Mrd. Euro (einschließlich Hinterbliebenenversorgung).

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB 

 

 

 

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