Warum Rentenauszahlung noch immer rückwirkend?
2004 wurde ja die Auszahlung der Renten dahingehend geändert, dass für alle neuen Rentner die Rente erst am Monatsende kommt. Durch diese Regelung sind, wie Sie wissen, all diejenigen benachteiligt, die a) vom Bürgergeld in die Rente wechseln, weil das Bürgergeld im Voraus gezahlt und natürlich gegengerechnet wird, sie deshalb am Monatsanfang entweder sehr wenig oder gar kein Geld haben und ein Darlehen aufnehmen müssen; b) ihre Rente mit Grundsicherung aufstocken müssen. Denn sie haben jedes Jahr bei der Rentenerhöhung im Juli in diesem Monat weniger Geld zur Verfügung, weil die GruSi-Zahlung für Juli bereits um den Erhöhungsbetrag gekürzt ist und die höhere Juli-Rente erst am Monatsende kommt. Das jetzige Procedere benachteiligt also die Rentner, die aufstocken müssen, gegenüber denen, die das nicht müssen (nicht vereinbar mit Artikel 3 Absatz 1 GG) Welche Begründung gibt es für die Rentenauszahlung am Monatsende? Warum wird die Änderung aus 2004 nicht wieder rückgängig gemacht?
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 6.7.2023.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB