Warum MUSS ich als Rentner den allgemeinen Beitragsatz zur Krankenversicherung zahlen und nicht den ermäßigten Beitragsatz von 14%.
Hierzu gibt eine klare Rechtslage:
Der "allgemeine Beitragssatz" gilt grundsätzlich für alle, die im Krankheitsfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen haben. Er gilt für fast alle Arbeitnehmer und ist im Sozialgesetzbuch (§ 241 SGB V) festgeschrieben.
Natürlich wird dieser Passus mit weiteren § xxx gleich wieder außer Kraft gesetzt. Als Rentner muss man für alles herhalten auch wenn man keinen Anspruch (Lohn)-Rentenfortzahlung mehr hat. Falls sie jetzt sagen ich bekomme meine Rente ja nach 6 Wochen auch noch => Ich habe 46 Jahre dafür gearbeitet=> habe sie mir also verdient. Ihr Einsatz für die Rentner ist in meinen Augen echt fragwürdig.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) besteht seit Jahren eine Unterdeckung. Die Beitragszahlungen der Rentnerinnen und Rentner decken nur knapp 44 Prozent ihrer Leistungsausgaben. 1973 finanzierten die Rentenversicherungsträger, die bis 1983 den gesamten Beitrag für die KVdR zahlten, die Gesundheitskosten der Rentner hingegen noch zu gut 70 Prozent.
Die pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentner zahlen seit 1983 den allgemeinen Beitragssatz, der die Aufwendungen für das Krankengeld einschließt. Diese Beteiligung an der Finanzierung des Krankengeldes stellt prinzipiell Ihren Solidarbeitrag mit der erwerbstätigen Generation dar. Im Gegenzug erhalten Sie einen umfassenden Leistungsanspruch und eine gesundheitliche Versorgung, die zu Recht als eine der besten der Welt angesehen wird.
Die stetig wachsende Deckungslücke in der KVdR war und ist eine der Ursachen für die Beitragserhöhungen der Krankenkassen in den letzten drei Jahrzehnten. Da die Beitragszahlungen der Rentnerinnen und Rentner aber nicht zur Deckung ihrer Gesundheitskosten ausreichen, lässt sich – rein bilanztechnisch betrachtet – der Schluss ziehen, dass sich die Rentnerinnen und Rentner nicht an der Finanzierung des Krankengeldes beteiligen, sondern in erster Linie ihre eigenen Gesundheitsausgaben (mit)finanzieren und somit zur notwendigen Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.
Eine Entlastung der Rentnerinnen und Rentner durch einen niedrigeren Beitragssatz würde nur durch eine entsprechend stärkere finanzielle Belastung der aktiven Erwerbstätigen gegenfinanziert werden können. Eine gesetzliche Initiative in dieser Richtung ist derzeit nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB