Warum kündigen Sie einen ‚fairen Generationenvertrag‘ mit dem aktuellen Rentenpaket quasi auf?
Die Ampel aber schreibt den Generationenvertrag nun einseitig zugunsten der Rentnerinnen und Rentner um. Deren Rentenanspruch soll noch mindestens 14 Jahre, also bis 2040, bei statistisch 48 Prozent ihres vorherigen Gehalts liegen. Zugleich aber soll der Beitragssatz für diejenigen, die noch arbeiten, steigen: von jetzt 18,6 Prozent auf 20 ab 2028, und bis 2035 auf 22,3 Prozent.
Die Ungerechtigkeit ist offensichtlich: Die Alten sind fein raus, die Jüngeren sollen zahlen.
Warum treten Sie und die SPD nicht aktiv gegen Ungerechtigkeiten ein?
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Lassen Sie mich vorab erläutern, was mit Rentenniveau gemeint ist: Ein Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet nicht, dass 48 Prozent des letzten Entgelts als Rente ausgezahlt würden. Es handelt sich vielmehr um eine standardisierte Kennzahl und heißt einfach ausgedrückt nichts anderes, als dass die Renten künftig weiterhin grundsätzlich der Lohnentwicklung folgen. Was abstrakt klingt, macht gerade für die Menschen einen Unterschied, die heute arbeiten: Eine Krankenpflegerin mit 3100 Euro Verdienst zum Beispiel, die 2040 nach 45 Arbeitsjahren im Alter von 65 Jahren in Rente geht, hat mit dem Rentenpaket II rund 1.100 Euro mehr pro Jahr als ohne die Reform. Das zeigt, dass gerade auch die heute jüngeren Generationen vom Rentenpaket II profitieren werden.
Sie empfinden das Rentenpaket als ungerecht. Eine dauerhafte Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent ist nicht nur die Älteren gut, sondern stärkt auch das Vertrauen der jüngeren Generationen auf ein angemessenes Leistungsniveau. Zudem wird die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung auf ein weiteres Standbein gestellt, da mit den Erträgen aus dem Generationenkapital eine Entlastung des Beitragssatzes erfolgen soll.
Die Fortgeltung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent führt ab dem Jahr 2028 zu einer stärkeren, aber vertretbaren Erhöhung des Beitragssatzes. Der Anstieg des Beitragssatzes beruht weit überwiegend auf der demografischen Entwicklung. Daher bedarf es einer Fortsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Hier hat die Bundesregierung z.B. mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits weitere Maßnahmen umgesetzt. Um Erwerbstätigkeit im Alter attraktiver zu gestalten, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem die Beteiligung der Sozialpartner den Dialogprozess „Arbeit & Rente“ ins Leben gerufen. Ziel ist die Beseitigung von Hemmnissen und die Schaffung von Anreizen, um einen freiwilligen längeren Verbleib im Erwerbsleben zu fördern. Gemeinsam mit anderen Ministerien, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Sozialpartnern und Verbänden wurden bereits verschiedene Vorschläge diskutiert. Auch steuerrechtliche Aspekte spielten dabei eine Rolle. Derzeit erfolgt eine Auswertung der erarbeiteten Ideen und Vorschläge und eine Prüfung, was gesetzgeberisch umgesetzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB