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Hubertus Heil
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Frage von Claudia D. •

Warum ist der Unterschied zwischen Beamtenpensionen und Rentenversicherten ungerecht hoch? Und warum bekommen Beamte viel mehr Kinderzuschläge als die Steuerzahler? Sind Beamtenkinder mehr wert?

Warum wird nichts gegen diese soziale Ungerechtigkeit getan? Vielleicht weil Politiker selbst Beamte sind? Diese Vermutung ist jedenfalls naheliegend. Man sollte das Rentensystem von Österreich übernehmen! Das wäre gerecht, das ist aber wohl nicht gewollt!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung regelmäßig nicht möglich ist. Es muss immer die spezifische Situation des jeweiligen Landes, einschließlich der demografischen Struktur, betrachtet und das gesamte Konzept der Alterssicherung aus staatlicher, betrieblicher und privater Vorsorge und ggf. der ergänzenden Grundsicherung im Alter ins Auge gefasst werden. Ansonsten würde die Komplexität der sorgfältig austarierten rentenrechtlichen Regelungen in den einzelnen Ländern verkannt werden. Die Grundvoraussetzungen sind in den einzelnen Ländern jedoch zum Teil sehr unterschiedlich. Hierzu gehören neben der Ausgestaltung der verschiedenen Säulen der Alterssicherung auch die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge, die durchschnittliche Lebensarbeitszeit, die durchschnittliche Rentenbezugsdauer sowie die Regelung von Wartezeiten für den Bezug einer Altersrente. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass ein seriöser Vergleich schlicht und einfach nicht möglich ist. Dies gilt auch für Vergleiche des Rentenniveaus, welches darüber hinaus häufig sehr unterschiedlich definiert und schon deshalb nicht vergleichbar ist.

Eine Einbeziehung aller Personen in die gesetzliche Rentenversicherung zwar kurz- und mittelfristig zu einer Verbesserung der Finanzgrundlage der Rentenkasse führen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass sich für diese Personenkreise langfristig auch Renten- und Rehabilitationsansprüche mit entsprechend höheren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben würden. 

Hinzuweisen ist zudem auf einen Aspekt, der bei der Diskussion nicht übersehen werden sollte: Zwar spricht insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten einiges für eine Einbeziehung der Beamt:innen, Abgeordneten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die für alle Alterssicherungssysteme gleichermaßen bestehende demografische Entwicklung, dass es künftig immer weniger Beitragszahler und immer mehr, zudem immer älter werdende Leistungsbezieher geben wird, lässt sich mit einer solchen Änderung allerdings nicht aufhalten. 

Was die Kinderzuschläge für Beamt:innen angeht: Beamt:innen  können unter Umständen zusätzliche finanzielle Leistungen im Rahmen der Beamtenbesoldung erhalten, dazu zählt der Familienzuschlag. Dies ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.

Für weitere Fragen bezüglich der Beamtenversorgung bitte ich Sie, sich an das zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zu wenden. Dieses Thema fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil


 

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