Warum erhalten Freiberufliche Kleinunternehmer nicht die Energiekostenpauschale, wie alle anderen auch?
Sehr geehrter Herr Heil,
Danke für ihre Antwort.
Auszug aus ihrer Antwort:
"Wie Sie in Ihrem Schreiben darlegen, zahlen Sie keine Steuern. Insofern erhalten Sie auch keine Energiekostenpauschale, da Sie als selbstständiger Kleinunternehmer unterhalb der Einkommensgrenze liegen, ab der man die Vorsteuer zahlen muss. Aber trotzdem haben Sie von dem „Strauß an Maßnahmen“ aus dem 2. Entlastungspaket profitieren können – z.B. durch Bezuschussung der Spritkosten oder durch das 9-Euro-Ticket – beides befristet auf 3 Monate."
Das ist für mich und alle Freiberuflichen Kleinunternehmer unverständlich, ungerecht und unsozial!
Rentner und Studenten zahlen auch keine Steuern und bekommen z.t sogar doppelt die Energiekostenpausche! Wir Freiberufler verbrauchen genauso Energie wie alle anderen auch, warum bekommen wir nicht gerechter Weise auch die Energiekostenpausche?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfrage.
Wenn man nebenberuflich als Kleinunternehmer tätig ist, wird die EPP bei der Lohnsteuerzahlung eingerechnet – gleichzeitig wird die Vorauszahlung für nebenberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer herabgesetzt. Das Finanzamt übernimmt in diesem Fall die Korrektur der doppelten Auszahlung über die Einkommenssteuererklärung 2022.
Bei Selbstständigen wird die EPP über die Einkommensteuer-Vorauszahlung verrechnet. Das geschieht automatisch durch das Finanzamt, indem die Zahlungsaufforderung um 300 Euro gemindert ist.
Selbstständige, die weniger als 300 Euro Einkommensteuervorauszahlung zahlen, erhalten einen Änderungsbescheid, der auf 0 Euro gesetzt wird. Wer keine Einkommensteuer zahlen muss, erhält die EPP über die Steuererklärung für 2022.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil