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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Rainer M. •

Warum bekommen Rentner keine Ermäßigung für Museumsbesuche? Warum werden auf diese Art und Weise ältere Bürger nach ihrem Arbeitsleben ausgegrenzt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist kulturelle Teilhabe ein wichtiges Anliegen. Auf Bundesebene bemühen wir uns darum bspw., indem wir die Barrierefreiheit erhöhen und Rahmenbedingungen gestalten, die eine Teilhabe an Kultur für alle möglich machen. Dazu gehören insbesondere diejenigen Menschen, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft bzw. ihres sozialen Status gegenüber anderen benachteiligt sind.

Tatsächlich prägen Senior*innen bzw. Rentner*innen das kulturelle Leben von Publikumsseite mehr denn je. Das liegt nicht nur am demographischen Wandel, sondern auch daran, dass sie im bundesweiten Durschnitt einen überproportionalen Anteil ihrer Einkünfte für Kulturerlebnisse ausgeben. Das ist begrüßenswert! Um eine sozial gerechte und nachhaltige Kulturpolitik betreiben zu können, muss sich staatliche Kulturförderung jedoch im Bereich von Eintrittsermäßigungen vor allem um einerseits diejenigen kümmern, die wenig(er) haben, andererseits das Publikum von morgen, d.h. Kinder und Heranwachsende, in den Fokus nehmen. Denn wer als junger Mensch nie im Theater oder Kino war, wird dafür wahrscheinlich auch als Erwachsener wenig Interesse zeigen.

Die Entgeltregelungen berücksichtigen hinsichtlich Vergünstigungen für kulturelle Einrichtungen die finanzielle Bedürftigkeit und/oder die persönliche Lebenssituation der jeweiligen Person. So haben bspw. Schüler*innen und Student*innen, Auszubildende, Wehr- und Freiwilligendienstleistende (BFD / FSJ), Schwerbehinderte sowie Empfänger*innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei entsprechender Vorlage eines Nachweises i.d.R. Anspruch auf Ermäßigung.

Eine Preisermäßigung für Rentner*innen sehen die Entgeltordnungen deshalb nicht vor, weil diese nicht zwangsläufig zu dem bedürftigen Personenkreis gehören und zudem eine nicht geringe Zahl von ihnen über ein gehobenes Einkommen verfügt. Sollten Rentner*innen sich in dem oben genannten Personenkreis wiederfinden, haben sie selbstverständlich ebenfalls Anspruch auf Vergünstigungen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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