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Hubertus Heil
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Frage von Christoph S. •

Warum bekommen Pflegerinnen und Pfleger keine Umschulung vom Jobcenter bezahlt, wenn diese aus diversen Gründen diesen Job nicht mehr ausüben möchten?

Sehr geehrter Herr Heil,
Hintergrund der Frage ist folgender:
Eine Freundin ist seit 7 Jahren in der ambulanten Altenpflege und will aufgrund der Arbeitsbedingungen und der damit verbundenen stresslichen Belastung diesen Job nicht mehr weiter fortführen. Das Jobcenter lehnt jede Art der Weiterbildung ab, weil sie als Fachkraft gebraucht wird. Grund für die Belastung ist u.a. der eklatante Personalmangel, der sich bisher bei all ihren Arbeitgebern gezeigt hat.Es ist abzusehen, dass der Personalmangel ab März noch extremer wird. Diese Frau geht vor die Hunde, wenn sie keine andere Perspektive hat, als in der Pflege weiterzuarbeiten. Was wäre ihr Lösungsansatz dafür?
Fakt ist: In diesem Berufsfeld kann sie nicht weiterarbeiten.

Freundliche Grüße
Christoph S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07. Februar 2022 gerne möchte ich Ihre Frage bezüglich der Umschulungen von Pflegerinnen und Pfleger beantworten.

Zu Beginn möchte ich Ihnen die rechtlichen Voraussetzungen erläutern, die für eine Förderung von Leistungen der beruflichen Weiterbildung erfüllt sein müssen:

Grundvoraussetzung für die Förderung einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung nach § 81 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) ist die Notwendigkeit der Weiterbildung, die Beratung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter im Vorfeld einer Maßnahme sowie als institutionelle Voraussetzung, dass Träger und Maßnahme für die Förderung zugelassen (zertifiziert) sind.

Grundsätzlich kann die Notwendigkeit der beruflichen Weiterbildung dann anerkannt werden, wenn es darum geht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen Berufsabschluss zu erreichen. Ziel ist dabei die dauerhafte berufliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Qualifizierung. Bei Arbeitslosigkeit bedeutet dies, dass die Weiterbildung nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und des gewählten Bildungszieles die Vermittlungschancen deutlich verbessern soll.

Über Leistungen der beruflichen Weiterbildung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter nach pflichtgemäßen Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht grundsätzlich nicht.

Sollte der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden können, bedarf es einer ärztlichen Einschätzung, auch um neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen. In diesem Fall empfehle ich bei der zuständigen Agentur für Arbeit die gesundheitlichen Probleme vorzutragen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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