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Hubertus Heil
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Frage von Christoph P. •

Wann ist zu erwarten, dass die Finanzämter eine Doppelte Besteuerung von Renten in Einzelfällen bearbeiten können?

Sehr geehrter Herr Heil,
nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31.05.2021, das eine Berechnungsweise zum Ausschluss einer doppelten Besteuerung von Renten darlegte hat sich für die bis dahin 142.000 offenen Widersprüche von Betroffenen Rentnern nichts in der Praxis ergeben. Mein Widerspruch ist, obwohl ich alle notwendigen Unterlagen und Begründung meinem Finanzamt dargelegt hatte, auch nach einem Jahr unbearbeitet.
Der Grund liegt darin, dass mein Finanzamt bis heute keine Weisung zum Verfahren erhalten hat.
Olav Scholz hatte am 31.05.2021 angekündigt, für die offenen Widersprüche "pragmatische Lösungen" zu finden.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

ich kann Ihren Frust verstehen und kann Ihnen versichern, dass uns die Problematik bewusst ist.

In der Bundesregierung planen wir eine große Reform bei der Besteuerung der Renten, durch die viele Bürgerinnen und Bürger finanziell entlastet werden. Eine Änderung der Rentenbesteuerung muss deshalb geschehen, damit es zukünftig nicht bei bestimmten Jahrgängen zu einer Doppelbesteuerung kommt. Denn diese ist verfassungswidrig und unfair allen Rentnerinnen und Rentnern gegenüber, die Ihr Leben lang hart gearbeitet haben und im schlimmsten Fall eh nur eine kleine Rente beziehen.

Wir werden daher das Urteil des Bundesfinanzhofes zum Alterseinkünftegesetz umsetzen. Deshalb soll der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem Stufenplan ab 2025 – vorgezogen und bereits ab 2023 erfolgen. Zudem werden wir den steuerpflichtigen Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab 2060 erreicht.

Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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