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Hubertus Heil
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Frage von Eric C. •

Sollte eine Entlastung von einkommensschwachen Haushalten in der Energiekrise nicht besser indirekt erfolgen, um die Einsparung von Energie nicht abzuschwächen? Details meiner Frage s.u.

Sehr geehrter Herr Heil,
derzeit werden immer wieder Geldtransfers zur Entlastung der Bürger wegen zu hoher Energiekosten gefordert; zuletzt 600 durch die Diakonie. Alle Geldzuschüsse zu den Energiekosten, sei es Benzin, Strom oder Gas setzen nur am Symptom an und verschlimmern diese noch; die Notwendigkeit zum Sparen wird abgeschwächt. Die Entlastung der finanziell besonders betroffenen muss in anderen Bereichen und nicht Cash erfolgen, um Wirkung zu zeigen: Entlastung und trotzdem Einspardruck. In der Praxis können es der Supermarkt-Gutschein (Aldi/Lidl, etc.) sein, der über die Tafeln oder über die Rentenversicherungen ausgeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
E. C.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Seit Russlands völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine befinden wir uns im Ausnahmezustand. Russland benutzt Energie als Waffe. Unsere oberste Priorität war daher, zunächst alles dafür zu tun, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Mit Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, drei  Entlastungspaketen mit einem Volumen von fast 100 Milliarden Euro und einem Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro haben wir die steigenden Energiekosten und die Folgen für Verbraucher*innen sowie für Unternehmen abgefedert.

Ihre Sorge, dass die Entlastungen die Notwendigkeit abschwächen, Energie zu sparen, teile ich nicht. Die Preisbremsen wurden so gestaltet, dass sich Energiesparen weiterhin lohnt. Bei Gas bzw. Wärme wird bspw. nur ein Teil des bisherigen Verbrauchs subventioniert. Für jede darüberhinausgehende Kilowattstunde Gas oder Wärme muss der hohe, ungedeckelte Preis aus dem Versorgungsvertrag gezahlt werden. Wer zusätzlich Energie spart, profitiert umso mehr. Denn Jede eingesparte Kilowattstunde spart den höheren Arbeitspreis, der mit dem Versorger vertraglich vereinbart ist. Mehr Informationen zu den Sparanreizen beim Energieverbrauch sowie Rechenbeispiele finden Sie auf den Seiten des BMWK: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2023/01/03-im-fokus.html.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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