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Hubertus Heil
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Frage von Theo S. •

Sie wurden gefragt, ob die Energiepauschale auch an Rentner und Pensionäre bezahlt wird. Ihre ausführliche Antwort hat sich aber nur auf die Rentner bezogen. Was gilt für Pensionäre bitte?

Sehr geehrter Herr Minister Heil,
ergänzend möchte ich aus einem ganz bestimmten Grund wissen, warum Sie auf den konkreten Teil der Frage zu den Pensionen nicht geantwortet haben. Außerdem interessiert mich in diesem Zusammenhang, ob Sie die Beantwortung bewusst oder unbewusst unterlassen haben. Falls Sie bewusst nicht darauf eingegangen sind, wovon ich leider ausgehen muss, möchte ich noch wissen, warum das so von Ihnen gehandhabt wurde?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16.05.2022 bezüglich der Energiepreispauschale für Pensionäre.

Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielen, erhalten keine Energiepreispauschale (EPP). Wenn Seniorinnen und Senioren neben ihren Alterseinkünften noch in einem aktiven Dienstverhältnis oder als Freiberufler oder Unternehmer tätig sind und aus einer dieser Tätigkeiten Einkünfte beziehen, dann erhalten sie die EPP.

Natürlich profitieren aber auch die Pensionäre von den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen, etwa von der Abschaffung der EEG-Umlage, die den Strom verbilligen wird. Ebenso gelten für sie natürlich die Entlastungen bei der Mobilität: die dreimonatige Senkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe und die dreimonatige ÖPNV-Flatrate.

Mir ist es wichtig zu betonen, dass es jetzt nicht um immer neue Entlastungspakete gehen kann. Wir brauchen gezielte dauerhafte Entlastungen, wenn die Preise hochbleiben. Dafür hat der Bundeskanzler Staat, Sozialpartner und Wirtschaft zu einer konzertierten Aktion eingeladen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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