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Hubertus Heil
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Frage von Sabine V. •

Sehr geehrter Herr Heil, warum wird die Rentenerhöhung beim Bürgergeld angerechnet? Das gibt doch keinen Sinn , in diesen Zeiten, wo alles so teuer geworden ist.

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Sehr geehrte Frau v. H.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) stellen eine Absicherung des Existenzminimums dar. Es handelt sich um eine steuerfinan­zierte Leistung, die sicherstellt, dass auch Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln finanzieren können, nicht in existenzielle Not geraten. Das Bürgergeld ist eine nachrangige Leistung. Das bedeutet, dass zunächst vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen sind. Dazu gehört auch die Altersrente. Mit Eintritt des Rentenalters sind Leistungen nach § 7 Abs. 4 SGB II ausgeschlossen. Wird Bürgergeld an weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gezahlt, die selbst keine Rente beziehen, wird die Rente als Einkommen berücksichtigt. Insofern müssen auch Rentenerhöhungen berück­sichtigt werden, da der Bedarfsgemeinschaft mehr Einkommen zur Verfügung steht. Da es sich beim Bürgergeld um eine steuerfinanzierte Leistung handelt, ist dies auch geboten. 

Allerdings wird auch das Bürgergeld einmal jährlich fortgeschrieben, so dass Preiserhöhungen auch hier grundsätzlich berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen 

Hubertus Heil, MdB

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