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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Elisabeth W. •

Sehr geehrter Herr Heil, wann wird endlich die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten abgeschafft?

Ich bin seit 01.04. d.J. Rentnerin und zahle nun sage und schreibe monatlich 920,00 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Allein aus meinen Betriebsrenten beläuft sich der Betrag (dank Doppelverbeitragung) auf 413,36 Euro. Hinzu kommen weitere 506,79 Euro an Beiträgen, die auf meine gesetzliche Rente entfallen, von denen ich erfreulicherweise nur die Hälfe zahlen muss. Da freut man sich, dass man auf die Politik gehört hat und neben der gesetzlichen Rente für eine weitere private Absicherung Sorge getragen hat.

Beste Grüße
Elisabeth W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

 

Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Frage an mich wenden.

 

Wir haben in den letzten Jahren als SPD in der Bundesregierung bereits kleinere Verbesserungen erstreiten können. Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die gesetzlich pflichtversichert sind, werden seit dem Jahr 2020 entlastet. Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das wir im Dezember 2019 im Bundestag beraten und beschlossen haben, sieht einen Freibetrag von 159,25 Euro für das Jahr 2020 vor, der in den darauffolgenden Jahren im gleichen Maße wie die Durchschnittseinkommen steigt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen seit 2020 an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden zudem spürbar entlastet.

 

Eine höhere finanzielle Entlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner zum Beispiel durch die generelle Einführung des hälftigen statt des vollen Beitragssatzes hätte in der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhafte jährliche Mindereinnahmen von mindestens 3 Milliarden Euro zur Folge. Über die Neuregelung hinausgehende erhebliche Entlastungen für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner würden den Druck auf die Zusatzbeiträge noch über die Auswirkungen der Corona-Pandemie hinaus deutlich erhöhen und sind aktuell leider nicht finanzierbar.

 

Für weitere Fragen zu diesem Thema bitte ich Sie, sich an das Bundesministerium der Gesundheit zu wenden per Mail an poststelle@bmg.bund.de, telefonisch 030/18441-0 oder per Post an die Friedrichstraße 108 in 10117 Berlin zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hubertus Heil

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