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Hubertus Heil
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Frage von Rainer G. •

Sehr geehrter Herr Heil, wann bekommen Erwerbsminderungsrenter die Inflationsausgleichsprämie, wie unsere Bundestagsabgeordneten?

Die Inflation betrifft alle Bürger unseres Landes aber insbesondere Erwerbsminderugsrentner.Leider werden die Rentner
insbesondere im Regen stehen gelassen, soviel zum Thema, wir nehmen alle mit aber mir scheint, dass Thema Gießkanne und wer an den Fleischtöpfen sitzt, bedient sich zuerst (Bundesregierung), dass Motto unserer Zeit zu sein. Besonders spannend ist, dass der Bürger immer irgend welche Voraussetzungen erfüllen muss, bevor er würdig ist, in den Genuss der Leistungen zu kommen. Man kommt sich immer wieder sehr verarscht vor aber
vielleicht kann man von Ihnen mal eine Antwort erhalten, mit der man etwas anfangen kann ausser ständige Vertröstungen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer G.

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Verbesserung der Situation derjenigen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr oder nur noch teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. In den letzten knapp 10 Jahren, beginnend mit dem Rentenpaket im Jahr 2014, wurden die Leistungen der Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung in mehreren Stufen in insgesamt außerordentlichem Umfang verbessert. Bei diesen Leistungsverbesserungen lag der Fokus zunächst auf den jeweiligen Neuzugängen in die Renten wegen Erwerbsminderung.

Durch das sogenannte Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode wesentliche Verbesserungen für diejenigen beschlossen, die bisher nicht oder nur eingeschränkt von den Verbesserungen profitiert haben. Das Gesetz sieht vor, dass Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Insgesamt erhalten so rund 3 Millionen Renten einen Zuschlag, welcher insgesamt ein Finanzvolumen von 2,6 Mrd. Euro pro Jahr umfasst.

Unabhängig von den Reformen der Erwerbsminderungsrente hat die Bundesregierung etwa mit der Energiepreispauschale oder der Strom- und Gaspreisbremse Maßnahmen ergriffen, die auch für Rentnerinnen und Rentner zielgerichtete Entlastungen zur Abmilderung der Preissteigerungen mit sich bringen.

Bezüglich der tariflichen Einmalzahlung gibt es einige Argumente zu bedenken:

Der Hintergrund für die Schaffung dieser steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung (die Zuständigkeit liegt übrigens beim Bundesfinanzministerium) ist die Überlegung, dass die ohnehin durch die Energiepreisentwicklung getriebene Inflation durch hohe Lohnentwicklungen nicht noch mehr gesteigert werden soll. Die Einmalzahlung soll damit einen Beitrag leisten, dass es nicht zu einer sogenannten Lohn-Preis-Spirale kommt, die zu einer immer weiter steigenden Inflation führen würde. Von einer Dämpfung der Inflation profitieren auch die Rentnerinnen und Rentner. Die Regelung der Inflationsausgleichsprämie hat zudem einen rein tarifpolitischen Charakter, das heißt, es obliegt den Tarifparteien, in der Regel also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, zu entscheiden, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird oder nicht.

Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist hingegen keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern.

Allerdings werden die Renten auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst. Dabei gilt: Die gesetzliche Rente ist lohn- und beitragsbezogen und folgt daher grundsätzlich den Löhnen. Damit wird sichergestellt, dass die Rentnerinnen und Rentner an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Das bedeutet grundsätzlich auch: Bleibt die Lohnsteigerung hinter der Inflation zurück, ist auch die Rentenanpassung geringer als die Inflation. Auf der anderen Seite ist durch die sogenannte Rentengarantie sichergestellt, dass die Rentenwerte bei sinkenden Löhnen nicht gekürzt werden.

Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 bleibt mit 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten zwar aktuell hinter der Inflation zurück, aber auch die Beschäftigten mussten Reallohneinbußen hinnehmen. Dabei muss man bedenken, dass dies nur eine Momentaufnahme ist. Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt. Betrachtet man die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts seit 2012, so beträgt der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die Preise nur um 20 Prozent gestiegen. Bei 1.000 Euro Rente lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 Euro im Westen und um 198 Euro im Osten über der Inflation in diesem Zeitraum. Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen durchaus beachtliche Lohnerhöhungen vor. Sie werden sich dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden.

Des Weiteren bitte ich zu bedenken, dass die Renten insbesondere durch die Beiträge der Beschäftigten finanziert werden. Wenn die Rentenbeziehenden nicht nur an der Lohnentwicklung teilhaben, sondern darüber hinaus noch einen Inflationsausgleich erhalten würden, müssten die Versicherten die damit verbundenen Mehrausgaben durch höhere Beiträge aufbringen und dadurch noch höhere Reallohneinbußen hinnehmen. Dies würde zu einer zusätzlichen Belastung der Versicherten führen.

Dennoch werden wir die Entwicklungen sorgfältig beobachten und gegebenenfalls handeln. Uns ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger gerecht behandelt werden und dass niemand alleine gelassen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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