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Hubertus Heil
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Frage von Silke S. •

Sehr geehrter Herr Heil, eine Frage an Sie, da Sie Minister für Soziales sind : Bekommen Bezieher von Krankengeld auch die Energiepauschale? Mfg

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 21. Juni 2022.

Nach den Informationen, die mir vorliegen wird die Energiepreispauschale auch an Krankengeldbeziehende ausgezahlt. Der Anspruch auf eine Energiepreispauschale entsteht am 1.9.2022. Wenn Sie im gesamten Veranlagungszeitraum 2022 ausschließlich Krankengeld und keine weiteren Einkünfte aus einer aktiven anderen Tätigkeit beziehen, haben sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer damit Anspruch auf die Energiepreispauschale, sofern das Krankengeld in diesem Zeitraum im Zusammenhang mit einem aktiven Dienstverhältnis steht, aus dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eigentlich Arbeitslohn bezieht. Der bzw. die Arbeitnehmende kann die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.

Die Energiepreispauschale wird mit der Einkommensteuerveranlagung automatisch gewährt, sofern sie nicht bereits durch den Arbeitgeber oder im Rahmen der Einkommensteuervorauszahlung ausgezahlt wurde und die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Ein besonderer Antrag ist dafür nicht erforderlich. Wovon Sie in jedem Fall jetzt schon profitieren ist die ÖPNV Flatrate mit der sie für 9 Euro im Monat flexibel den deutschen Nahverkehr nutzen können. Außerdem der Wegfall der EEG-Umlage, der dafür sorgt, dass Strom und Gas wieder günstiger werden. Aktuell setzen wir uns dafür ein, dass die Vergünstigung für Kraftstoffe bei der Verbraucherin und dem Verbraucher ankommen und nicht bei den Mineralölkonzernen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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