SED Opfer Rente bekommt man nur, wurde mir gesagt, wenn man neben der Drangsalierung durch die Stasi auch noch im Knast saß. Erkennen Sie Zeiten bei der DRV an
Sehr geehrter Herr Heil, Sie stammen ja nicht aus der Zeit, wo die Einheit Deutschlands vollzogen worden ist. Wieso passieren den angeblichen hohen Ministern und Beiräten solche Fehler , das Rentensystem der DDR nicht zu kennen? Sie haben das Scheidungsrecht gerade der in der DDR geschiedenen Frauen unbeachtet gelassen, um wahrscheinlich Gelder zu sparen. Wenn ich erst geschieden werden musste, um mein Kind zu behalten und dann nach drei Jahren ausreisen zu dürfen, ohne dass ich je dort Arbeitslosengeld bekommen habe, muss ich jetzt um diese dummen Zeiten kämpfen, wo jeder Politiker, der damals an der Einigung beteiligt war, dennoch seine Bezüge bekommt, obwohl er gravierende Fehler verursacht hat. Und mir diese Reha in Chemnitz und Dresden dann mitgeteilt hat, die unter uns, kaum zu erreichbar sind, aber auch bezahlt werden, bekommt man erst eine SED Opfer Rente, wenn man im Knast saß. Ich denke es reicht schon von der Stasi verfolgt zu werden, Hausdurchsuchungen, Verhöre……
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist vom Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit geprägt. Rentenleistungen werden daher grundsätzlich nur dann erbracht, wenn Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet worden sind. Im Rahmen des solidarischen Ausgleichs werden aber auch Zeiten angerechnet, in denen aus Gründen, die vom Versicherten nicht zu verantworten waren, Beiträge nicht gezahlt werden konnten. Dazu gehören nach § 250 Abs. 1 Nr. 5a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) auch Zeiten des Freiheitsentzugs im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 30. Juni 1990, soweit eine auf Rehabilitierung oder Kassation erkennende Entscheidung ergangen ist. Eine solche wird immer dann ergehen, wenn der Freiheitsentzug Ausdruck einer politisch motivierten Verfolgung war. Die als Ersatzzeiten angerechneten Zeiten des Freiheitsentzugs werden bei der Rentenberechnung mit einem Durchschnitt bewertet, der sich an der individuellen Beitragsleistung des Versicherten während des gesamten Versicherungslebens orientiert.
Darüber hinaus werden Zeiten des Freiheitsentzugs infolge politischer Verfolgung bei der Rentenberechnung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes auch als Pflichtbeitragszeiten angerechnet. Das Ziel des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) ist auf den Ausgleich erheblicher Nachteile im Beruf oder in einem berufsbezogenen Ausbildungsverhältnis gerichtet, die Personen in der ehemaligen DDR aufgrund politischer Verfolgung durch das SED-Regime erlitten haben. Weil politisch motivierte Eingriffe in den Beruf besonders nachhaltig wirken, bezieht sich das zentrale Anliegen auf den Ausgleich von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Regelungen des BerRehaG orientieren sich an vergleichbaren Regelungen für Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Sie stellen sicher, dass der Verfolgte bei der Berechnung seiner Rente im Wesentlichen so gestellt wird, als sei die Verfolgung nicht eingetreten.
Für Fragen zum Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ist grundsätzlich allerdings das Bundesministerium der Justiz zuständig. Ich möchte Sie bitten, sich mit weiteren Fragen dorthin zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB