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Frage von Sabine A. •

Mütterrente3? Aufschlag für ehemalige Alleinerziehende, Erhöhung der EU-Renten, weil zu gering, Singelrenten müssen mehr erhöht werden, wie Witwenrenten.

Sehr geehrter Herr Minister Heil,

1)wann nun endlich, dürfen Frauen und Männer hoffen, dass endlich die Mütterrente 3, eingeführt wird? Seid Jahren, herrscht ein sozialer Ungelichheit, was nun endlich, abgeändert gehört. Kinder, die vor 1992 geboren wurden sind, sind unsere heutigen Steuerzahler. Also doch nicht weniger wert, wie die, die nach 1992 geboren worden sind!? 2) Wann erhalten Frauen und auch Männer endlich einen Zuschlag, für die Alleinerziehung ihrer Kinder. Die, die ohne Partner, ihre Kinder groß ziehen mussten, keine Altersvorsorge treffen konnten und auch im Alter, weil kein Partner da ist, je eine Witwenrente beziehen können. 3) EU-Renten, sind viel zu gering. Liegen meist unter dem Satz des Bürgergeldes. Ab 2024, wird der Unterschied zwischen Bügrgergeld und EU-Rente, noch viel höher werden. Hier muss auch endlich etwas getan werden! 4) Singelrenten, müssen schneller und höher steigen, wie die Witwenrenten. Alleinstehende Rentner, werden im Alter, in Armut leben.

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Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit der Mütterrente II wurden die Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Rente für vor 1992 geborenen Kinder um ein halbes Jahr verlängert. Somit ist aktuell eine Anerkennung von 30 Monaten Kindererziehungszeiten möglich. Diese Verbesserung hatte Mehrausgaben in Höhe von mehreren Milliarden Euro zur Folge. Die Anerkennung von insgesamt drei Jahren Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder hätte die Kosten verdoppelt. Dies kann nicht außer Acht gelassen werden, denn bei der Finanzierung müssen immer auch die Interessen zukünftiger Generationen berücksichtigt werden. Ich verstehe, dass dieses Argument für die Betroffenen schwer nachvollziehbar ist. Der Gesetzgeber hat aber nach der Rechtsprechung bei seiner Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine bestimmte Sozialleistung gewährt werden soll, die jeweilige Haushaltslage und die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.

Hinsichtlich Ihrer Frage nach einem Zuschlag für Alleinerziehende ist zunächst darauf hinzuweisen, dass auch im Falle der gemeinsamen Erziehung durch die Eltern nur ein Elternteil Kindererziehungszeiten erhalten kann. Die Anrechnung erfolgt grundsätzlich bei dem Elternteil, der das Kind erzieht bzw. erzogen hat und somit nicht erwerbstätig sein konnte. Allerdings ist es nicht Aufgabe des Rentenrechts, weitere Erschwernisse auszugleichen, die typischerweise Alleinerziehende gegenüber gemeinsam erziehenden Eltern haben. Dies ist Aufgabe anderer Rechtsbereiche, wie dem Steuerrecht oder anderer familienpolitischer Leistungen und Förderungen.

In Bezug auf Ihre Frage zu der Höhe der Erwerbsminderungsrente im Verhältnis zum Bürgergeld, müssen die grundlegend verschiedenen Funktionen dieser beiden Sicherungssysteme beachtet werden. Das aus Steuermitteln finanzierte Bürgergeld soll, genauso wie die Sozialhilfe, ein menschenwürdiges Leben sichern, wenn das eigene Einkommen und Vermögen dazu nicht ausreicht. Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht dagegen auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Die Höhe einer Rente richtet sich also vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Bei kurzen Erwerbsläufen und geringen Einkommen kann es zu der von Ihnen beschriebenen Situation kommen, dass eine Erwerbsminderungsrente unter dem Regelbedarf der Sozialhilfe, bzw. des Bürgergelds liegt. In diesem Fall besteht jedoch die Möglichkeit, ergänzend Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu beantragen, und so das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern.

Ihrer Forderung nach einem schnelleren und höheren Anstieg von Renten von Alleinstehenden im Vergleich zu Hinterbliebenenrenten kann ich nicht teilen. Alle Renten steigen in gleichem Maße im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung, die grundsätzlich der Lohnentwicklung folgt. Die Rentenanpassung sichert den Rentnerinnen und Rentnern ihre Teilhabe an der Lohnentwicklung und sorgt so für höhere Renten.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

 

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