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Hubertus Heil
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Frage von Stefan L. •

Kommt der 7,5 Prozent Zuschlag für EM-Rentner schon früher?

Sehr geehrter Herr Heil,
ich habe in der Zeitung lesen, dass dieser Zuschlag schon vor dem 01.08.2024 eingeführt werden soll. Stimmt das?

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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Durch das sogenannte Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode wesentliche Verbesserungen für Menschen beschlossen, die bereits seit einigen Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen: Wer am 30. Juni 2024 eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Bei Renten mit einem Beginn in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 30. Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent der Rente. Bei Renten mit einem Beginn in der Zeit vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent der Rente, da diese Menschen bereits von den Verbesserungen der letzten Jahre – zumindest teilweise – profitiert haben. Insgesamt erhalten so rund 3 Millionen Renten einen Zuschlag, welcher insgesamt ein Finanzvolumen von 2,6 Mrd. Euro pro Jahr umfasst.

Mit dem Inkrafttreten zum 1. Juli 2024 erhält die Deutsche Rentenversicherung den notwendigen zeitlichen Vorlauf, um die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags bei mehreren Millionen Renten technisch vorbereiten und weitgehend automatisiert abarbeiten zu können. Eine Antragstellung ist nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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