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Hubertus Heil
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Frage von Peyman M. •

Könnten Sie uns mitteilen, wie Kapitalverkehrsbeschränkungen mit dem Iran bei der Grundsicherung anerkannt werden können?

Sehr geehrter Herr Heil,
mein Vater (90, doppelte Staatsbürgerschaft deutsch/iranisch) erhält im Iran eine kleine Rente.
Nachdem meine Eltern wegen Demenz nun bei mir wohnen, musste die Grundsicherung neu beantragt werden.
Das zuständige Sozialamt erkennt nicht an, dass die Rente im Iran nicht nach Deutschland transferiert werden kann. Es rechnet den Wechselkurs RIAL zu Euro mit einem Kurs, was ein unrealistisches Einkommen ergibt und nicht verfügbar ist.
Bisher hat sich keine Bank bereit erklärt, Geld zu transferieren und eine Bestätigung darüber auszustellen, dass ein Geldtransfer aus dem Iran für Rentner nicht möglich ist. Selbst die deutsche Bundesbank ist nicht bereit uns eine Betätigung auszustellen.
Eine Anfrage beim Bürger Service vom Auswärtigen Amt wurde mit „nicht zuständig“ beantwortet und auf BAFA verwiesen.
Könnten Sie uns mitteilen, wie Kapitalverkehrsbeschränkungen mit dem Iran für die Grundsicherung anerkannt werden können?
Mit freundlichen Grüßen
P. M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M. 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist das gesamte Einkommen einzusetzen, welches anrechenbar und tatsächlich verfügbar ist. Gerichte haben entschieden, dass betreffende Personen zumutbare und durchführbare Möglichkeiten nutzen müssen, um sich selbst zu helfen. Ob die betroffenen Personen sich in zumutbarer Weise selbst helfen können, muss im Einzelfall von den Sozialämtern vor Ort geprüft werden. 

Wenn eine iranische Rente in Deutschland tatsächlich nicht zur Verfügung steht, wäre sie demnach auch nicht auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzurechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB 

 

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