Inflationsausgleichsgeld trotz Krankengeld?
Sehr geehrter Herr Heil,
seit Mai 2014 bin ich bei der Bundesagentur für Arbeit angestellt, jedoch bin ich leider seit Dezember 2022 ein Krankengeldfall.
Laut meiner Personalabteilung habe ich bis zum 23.07.2023 Anspruch auf Krankengeldzuschuss.
Da ich bisher keine Auszahlung des Krankengeldzuschusses erhalten habe aber bis zum 23.07.2023 Anspruch auf Krankengeldzuschuss habe stellt sich mir die Frage, ob ich dennoch den tariflichen Inflationsausgleich i.H.v. 1.240,- € netto erhalte für den Monat Juni 2023?
Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an den Personalbereich der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit unter hauptstadt-vertretung@arbeitsagentur.de.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil