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Hubertus Heil
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Frage von Steffen D. •

Ich wollte gerne wissen ob beim Bürgergeld das Kindergeld und wenn der Partner Arbeit hat, das Einkommen und das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet wird, wie beim ALG2

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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Bürgergeld ist als bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung ausgestaltet, da erst gezahlt wird, wenn der Lebensunterhalt nicht auf andere Weise gesichert werden kann. Daher werden das eigene Einkommen und das der Partnerin oder des Partners bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Allerdings werden vom Einkommen vorab verschiedene Beträge von der Anrechnung auf das Bürgergeld freigelassen. Damit wird sichergestellt, dass diejenigen, die Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben als Personen, die allein durch Bürgergeld ihren Lebensunterhalt decken.

Auch das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen. Kindergeld für Kinder, die nicht (mehr) im Haushalt leben, ist grundsätzlich als Einkommen der Eltern zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn das Kind außerhalb des Haushalts lebt und das Kindergeld nachweislich an dieses weitergeleitet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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