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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Stefan K. •

Ich arbeite als Rentner nebenberuflich als Honorarkraft im pflegerischen Bereich. Muss Steuern und SV–Beiträge zahlen. Kann man hier nicht etwas ändern?

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Wer beschäftigt ist, ist in der Regel versicherungspflichtig in der Sozialversicherung, zahlt aus seinem Entgelt Beiträge und erwirbt dadurch Versicherungsschutz. 

Wird neben einer vorgezogenen Rente – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze – neben der Rente weitergearbeitet, besteht weiterhin Versicherungspflicht und es sind Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Diese Beiträge erhöhen die Rente ab dem Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze. Ab diesem Zeitpunkt sind Rentenbeziehende mit einer vollen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung dann versicherungsfrei und zahlen keine Beiträge mehr, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich auf diese Versicherungsfreiheit. 

In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungs- und Beitragspflicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsfreiheit und Beschäftigte zahlen keine Beiträge mehr ein.

Arbeitgeber müssen jedoch auch für versicherungsfreie Beschäftigte im Rentenalter weiterhin einen sogenannten Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen. 

Um Beschäftigte wie Sie, die das Rentenalter erreicht haben und trotzdem noch weiter arbeiten, zu entlasten, setzt sich die SPD dafür ein, dass der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und der Rentenversicherung direkt an die Beschäftigten ausgezahlt wird. Zudem sollen sie anstelle monatlicher Zuschläge auf die Rente auch eine Einmalzahlung in Anspruch nehmen können. 

Darüber hinaus schlagen wir eine Reform der Einkommenssteuer vor, da in Deutschland Einkommen aus Arbeit immer noch stärker als Vermögen besteuert wird. Dabei wollen wir vor allem niedrigere Einkommen entlasten – dies betrifft insbesondere auch Rentnerinnen und Rentner, die nach dem Renteneintritt noch arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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