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Hubertus Heil
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Frage von Andrea D. •

Herr Heil, wieso bekommen die Erwerbsminderungsrentner mit kleiner Rente, die weder Grundsicherung noch Wohngeld beziehen, keine 300 Euro Energiepauschale?

Sie müssen doch ebenso wie alle anderen Menschen in Deutschland ihre Nebenkosten bezahlen.
Die Rentenerhöhung im Juli hilft da auch nicht, da diese von der Inflation gefressen wird. Ich frage mich, wann auch etwas für diese Menschen getan wird. Es wäre schön, darauf eine Antwort zu erhalten.

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Sehr geehrte Frau D.,

ich danke Ihnen sehr, dass Sie sich an mich wenden. Gerne möchte ich Ihnen unsere Vorhaben bezüglich Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern näherbringen.

Die aktuellen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger sind enorm. Dabei trifft die Krise, wie Sie bereits selbst darstellen, die Schwächsten am härtesten. Wer vorher gut verdient hat, kann sehr wahrscheinlich einige Zeit überbrücken. Aber wer wenig Geld hat, den treffen die aktuellen Preissteigerungen, gerade auch im Energiebereich, besonders hart. Das betrifft Geringverdienende, Minijobberinnen und Minijobber, viele Rentnerinnen und Rentner sowie Studentinnen und Studenten.

Auch Menschen mit kleinen Renten treffen die Preissteigerungen sehr. Betrachtet man das Gesamtpaket aller Maßnahmen, die sogenannten Entlastungspakete, so wird deutlich, dass auch sie berücksichtigt wurden. Denn auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner profitieren von einer Vielzahl der getroffenen Entlastungsmaßnahmen.

Für einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner haben wir besondere Maßnahmen getroffen. So erhalten selbstverständlich auch Rentnerinnen und Rentner, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, erneut einen Zuschlag, um die zusätzlichen Ausgaben aufzufangen. Die erneute Einmalzahlung von 100 Euro werden wir aufgrund der aktuellen Preissteigerungen nochmal verdoppeln. Damit werden Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme zu Juli 2022 200 Euro ausgezahlt. Darüber hinaus sind 46 Prozent der Wohngeldbezieher Rentnerinnen und Rentner. Sie profitieren von einem Heizkostenzuschuss von 270 Euro.

Natürlich profitieren Rentnerinnen und Rentner aber auch von den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen, etwa von der Abschaffung der EEG-Umlage, die den Strom verbilligen wird. Ebenso gelten für sie natürlich die Entlastungen bei der Mobilität: die dreimonatige Senkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe und dem dreimonatigen 9€-Ticket

Fest steht auch, dass die Renten ab 1. Juli 2022 kräftig steigen werden: 5,35 Prozent in Westdeutschland - die größte Erhöhung seit 40 Jahren und 6,12 Prozent in Ostdeutschland Osten - die größte Erhöhung seit 1994. So werden bereits Durchschnittsrentnerinnen und -rentner mit rund 900 Euro gesetzlicher Rente nach 6 Monaten durch die monatliche Erhöhung mehr Geld in der Tasche haben als diejenigen, die den einmaligen Bonus von 300 Euro erhalten, der zudem voll zu versteuern ist.

Zudem erhöhen wir speziell für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern die Renten spürbar. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wird ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent erhalten, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft. Davon profitieren rund drei Millionen Menschen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben solche deutlichen Einkommenssteigerungen derzeit nicht in Aussicht. Im Gegenteil, viele haben in der Corona-Krise Lohneinbußen hinnehmen müssen. Natürlich haben sich die Rentnerinnen und Rentner ihre Rente durch harte Arbeit verdient und profitieren daher zu Recht von der Rentenerhöhung. Fakt ist aber auch, dass in der Corona-Krise, wo das Lohnniveau abgefallen und damit auch die Rente hätte gekürzt werden müssen, sie davon profitiert haben, dass wir als SPD eine Rentenabsenkung durch entsprechende gesetzgeberische Reglungen ausgeschlossen haben. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner haben in der Krise keine Kürzungen und profitieren nach der Krise von einem wieder steigenden Lohniveau. Zudem geht die starke Rentensteigerung auch auf die politisch beschlossene Ausweitung der Kurzarbeit zurück.

Die derzeit hohen Energiepreise sind auch das Ergebnis von Rohstoffspekulationen. Deshalb wollen wir durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen die Funktionsfähigkeit der Energiemärkte sicherstellen, so dass Preissenkungen künftig zügig an die Endverbraucher weitergegeben werden. Auf europäischer Ebene werden wir uns ebenfalls für eine stärkere Überwachung und Regulierung der Energiemärkte einsetzen. Außerdem werden wir bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber den Energieversorgern Fragen des Verbraucherschutzes thematisieren.

Mir ist es wichtig zu betonen, dass es jetzt nicht um immer neue Entlastungspakete gehen kann. Wir brauchen gezielte dauerhafte Entlastungen, wenn die Preise hochbleiben. Dafür hat der Bundeskanzler Staat, Sozialpartner und Wirtschaft zu einer konzertierten Aktion eingeladen.

Außerdem habe ich das soziale Klimageld vorgeschlagen, um vor allem die Bezieher mit mittleren und unteren Einkommen zu entlasten. Das soziale Klimageld soll dann auch Rentnerinnen und Rentnern zu Gute kommen. Konkret ist mein Vorschlag, das soziale Klimageld einmal im Jahr auszuzahlen, an die Menschen, die als Alleinstehende weniger als 4.000 Euro brutto und als Verheiratete zusammen weniger als 8.000 Euro brutto im Monat verdienen - also denjenigen, die normale und geringe Einkommen haben. Über die genaue Staffelung und den Umfang müssen wir noch sprechen. Ich will das in die Koalition einbringen, weil ich als Sozialminister eine Verantwortung habe - auch wenn die Federführung eher beim Finanzminister und beim Klimaminister liegt.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Hubertus Hei

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