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Hubertus Heil
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Frage von alwin k. •

hallo herr heil, warum kann ein arbeiter der 45 jahre gearbeitet hat und in die rentenkasse einbezahlt hat nicht abschlagsfrei ab dem 63.lebensjahr in rente gehen. wäre das viel gerechter?

sehr geehrter herr heil,
bitte denken sie bei der reform auch an die arbeitsjahre die ein mensch arbeitet und somit auch in die rentenkasse eingezahlt hat. und lassen sie nicht zu dass alt immer gegen jung ausgespielt wird. das ist nämlich nicht richtig.
wünsche ihnen viel kraft für ihre arbeit,
grüsse a.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Lassen Sie mich zunächst die Begrifflichkeiten ein wenig sortieren: Der umgangssprachliche Begriff „Rente mit 63“ beschreibt zwei verschiedene Altersrenten, die bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen werden können: Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ und die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Allerdings ist das letztendliche Renteneintrittsalter nicht nur von der Anzahl Ihrer Versicherungsjahre abhängig, sondern auch von Ihrem Geburtsjahr. Das ist der demografischen Entwicklung in Deutschland geschuldet: Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen wurde die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf das vollendete 67. Lebensjahr beschlossen, um die Stabilität der Rentenversicherung zu gewährleisten. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen, so auch die „Altersrente für (besonders) langjährig Versicherte“. Dennoch gibt es die sog. „Rente mit 63“ in dem Sinne nicht mehr.

Wer die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt, kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters eine „Altersrente für langjährig Versicherte“ erhalten. Frühestmöglich kann diese Rente mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Allerdings gibt es dafür einen Abschlag auf die bis dahin erreichte Rente, der dauerhaft, auch nach Erreichen des regulären Rentenalters bestehen bleibt.

Wer die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erfüllt, kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters eine „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ erhalten. Diese würdigt die Lebensleistung jener Personen, die frühzeitig ins Berufsleben eingestiegen sind und viele Jahrzehnte durch Arbeit, Selbstständigkeit, Pflege oder Kindererziehung zur Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung und damit maßgeblich zum Erhalt des Rentensystems beigetragen haben. Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ ist abschlagsfrei und wird umgangssprachlich oft als „Rente mit 63“ bezeichnet. Der Grund: Menschen, die vor 1953 geboren wurden und über 45 Jahre an Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügten, konnten bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Der abschlagsfreie Renteneintritt zum vollendeten 63. Lebensjahr gilt allerdings nicht mehr für Versicherte, die 1953 oder später geboren wurden. Für Menschen, die 1953 oder später geboren wurden, steigt das mögliche Renteneintrittsalter für diese „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ aber nicht auf 67 Jahre, sondern schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. Das ist mir auch wichtig! Denn da bin ich Ihrer Meinung: Wer 45 Jahre lang gearbeitet hat, hat dann ein Recht darauf, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen. Eine Rente mit 70, wie es dagegen viele Konservative wollen, wird es mit mir nicht geben.

Ich gebe Ihnen Recht, dass wir Jung und Alt nicht gegeneinander ausspielen dürfen. Deswegen arbeiten wir derzeit an einem neuen Rentenpaket (das sog. Rentenpaket II), das die Renten stabilisieren und das Rentenniveau langfristig absichern soll.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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