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Frage von Eike O. •

Gelten die Regelungen für Rentner beim Energiebonus auch für Pensionäre?

Leider sind sie in Ihrer Antwort vom 6.5. Auf meine obige Frage mit keinem Wort eingegangen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16.05.2022 bezüglich der Energiepreispauschale für Pensionäre.

Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielen, erhalten keine Energiepreispauschale (EPP). Wenn Seniorinnen und Senioren neben ihren Alterseinkünften noch in einem aktiven Dienstverhältnis oder als Freiberufler oder Unternehmer tätig sind und aus einer dieser Tätigkeiten Einkünfte beziehen, dann erhalten sie die EPP.

Natürlich profitieren aber auch die Pensionäre von den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen, etwa von der Abschaffung der EEG-Umlage, die den Strom verbilligen wird. Ebenso gelten für sie natürlich die Entlastungen bei der Mobilität: die dreimonatige Senkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe und die dreimonatige ÖPNV-Flatrate.

Mir ist es wichtig zu betonen, dass es jetzt nicht um immer neue Entlastungspakete gehen kann. Wir brauchen gezielte dauerhafte Entlastungen, wenn die Preise hochbleiben. Dafür hat der Bundeskanzler Staat, Sozialpartner und Wirtschaft zu einer konzertierten Aktion eingeladen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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