Flexible Arbeitszeit und Stundenkonto
Sehr geehrte Damen und Herren, die vermutlich im Auftrag von Herrn Heil Antworten,
wie kann es sein, dass man Überstunden verliert, wenn man an dem Tag wo man sie als Zeitausgleich nehmen möchte krank ist?
Diese Stunden werden nicht wieder gutgeschrieben, sondern verfallen mit der Krankheit. Seit wann ist so etwas gerecht und Gesetz?
Geleistete Arbeit sollte nicht durch Krankheit verfallen dürfen oder wie sehen Sie das?
MfG
M.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Freizeit ist im arbeitsrechtlichen Sinne das Gegenteil von Arbeitszeit. Die Erfüllung des Freizeitausgleichsanspruchs erfolgt daher durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen (vgl. vom BAG 20.11.2019 - 5 AZR 578/18). Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall nicht mehr verpflichtet, im Freistellungszeitraum die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Er kann über diesen Zeitraum frei verfügen, ohne dass die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der entsprechenden Vergütung entfällt. Eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Freistellungszeitraum macht die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs nicht hinfällig. Grundsätzlich trägt der Arbeitnehmer das Risiko, die durch Arbeitsbefreiung als Arbeitszeitausgleich gewonnene Freizeit auch tatsächlich nach seinen Vorstellungen nutzen zu können (vgl. BAG vom 11.09.2003 - 6 AZR 374/02, mit zahlreichen Nachweisen).
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil