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Frage von Marita H. •

Erwerbsminderungszuschlag 2024: Ab Juli 2024 gibt es auch eine Rententenerhoehung. Bekomme ich diese zusätzlich?

Sehr geehrter Herr Heil, ich beziehe Erwerbsminderungsrente und bekäme auch diesen Zuschlag. Ab Juli 2024 gibt es auch eine Rententenerhoehung. Bekomme ich diese zusätzlich? Mit Frl. Gruß Marita H.

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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich freue mich, dass Sie (genauso wie 3 Millionen andere Rentnerinnen und Rentner) von der spürbaren Verbesserung der Erwerbsminderungsrente profitieren werden. Hat Ihre Rente in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 30. Juni 2014 begonnen, beträgt der pauschale Zuschlag 7,5 Prozent. Sofern Sie zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 in die Erwerbsminderungsrente gegangen sind, beläuft sich der Zuschlag auf 4,5 Prozent. Der Zuschlag fällt im letztgenannten Fall geringer aus, da diese Menschen bereits von den Verbesserungen der letzten Jahre – zumindest teilweise – profitiert haben.

Selbstverständlich werden alle Erwerbsminderungsrenten zusätzlich im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung erhöht. Sie erhalten also zum 1. Juli 2024 sowohl den pauschalen Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente als auch die Erhöhung im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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