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Hubertus Heil
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Frage von Stefan M. •

Elternunterhalt und warum werden Beamte hier bevorteilt?

Sehr geehrter Herr Heil,

massgeblich für den Elternunterhalt ist die Summe aller Bruttoeinkünfte, die Grenze beträgt 100 T€.

1) Diese Grenze muss dringend, aufgrund der Inflation, angepasst werden. Es ist die gleiche Logik, wie bei der stillen Progressiion im Steuerrecht.

2) 100 T€ Einkommen in München/Stuttgart sind bei weiten nicht zu vergleichen, wie 100 T€ in einkommensschwachen Regionen

3) Damit ein Beamter 100 T€ Brutto hat, muss er schon eine wirklich sehr hohe Besoldungsgruppe haben. Hier wird er zu den Großverdienern gehören und verfügt über ein enormes Netto-Gehalt. Ein Grund ist, dass die Pension vom Staat bezahlt wird. Die 100 T€ müssen daher dringend für Angestellte erhöht werden, um hier eine Gleichberechtigung herzustellen.

4) Selbständige werden ebenfalls benachteiligt, da diese Ihre Sozialversicherungsebeiträge aus diesen 100 T€ speisen müssen.

5) Idealerweise wird der Elterunterhalt komplett gestrichen.

Lieben Dank

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich des Elternunterhalts.

Wir als SPD sind sehr glücklich um die Regelung des Elternunterhalts. Anfang 2020 haben wir den Bruttojahresverdienst auf 100 Tausend Euro erhöht und haben damit sichergestellt, dass die hartarbeitende Mittelschicht, von diesen Verpflichtungen entbunden ist und damit entlastet wird.

Wer ein 100 Tausend Euro Bruttojahreseinkommen erzielt, sollte seine Familienmitglieder finanziell unterstützen. Zu den monatlichen Ausgaben für einen vollstationären Pflegeplatz sollten auch die Einkünfte durch Rente und Pflegeansprüche genutzt werden, sodass am Ende nur noch ein geringer Teil durch den Elternunterhalt gedeckt werden muss.

Sollten die erwachsenen Kinder nicht dazu in der Lage sein ihre Eltern finanziell zu unterstützen kommt die Allgemeinheit für diese Kosten auf und entlastet somit die einzelnen Personen.

Gehört man zu den 20 Prozent der Bestverdienenden in Deutschland, so ist man nicht auf die soziale Hilfe durch den Steuerzahler angewiesen und ist damit im Stande seine zu pflegenden Eltern zu unterstützen.

Ich bin sehr zufrieden mit der aktuellen Regelung zum Elternunterhalt und hoffe Ihnen die Kernpunkte davon aufgezeigt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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