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Hubertus Heil
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Frage von Sabine V. •

Die SPD will das 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, in höhe von 500 Euro für Rentner. Wird das dann beim Bürgergeld angerechnet? Dann hätten viele Rentner, die aufstocken müssen, nichts davon.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau v. H.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Sie sprechen den Vorschlag der SPD Thüringen an, Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung im Alter beziehen oder einen Grundrentenzuschlag erhalten, ein jährliches Weihnachtsgeld von 500 Euro auszuzahlen.

Die Rente in Deutschland ist lohn- und beitragsbezogen. Von einem Rentner während des Arbeitslebens bezogene Sonderzahlungen (beispielsweise ein „13. Gehalt“, ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld) wirken sich bereits heute rentensteigernd aus und bilden einen Teil der monatlichen Rente. Denn bei der Berechnung der monatlichen Rente ist das jeweilige Jahresentgelt aus der Beschäftigung maßgebend. In dieses Jahresentgelt fließen die genannten Sonderzahlungen mit ein. Dadurch erhalten Rentnerinnen und Rentner mit jeder Rentenzahlung 1/12 der damaligen Sonderzahlungen, ohne dass dies gesondert ausgewiesen wird. Eine darüberhinausgehende Sonderzahlung auf Bundesebene an Rentnerinnen und Rentner kann schon aus finanziellen Gründen nicht in Betracht gezogen werden.

Unabhängig davon gilt, dass grundsätzlich sämtliches laufendes Einkommen, das für die Bestreitung des Lebensunterhalts gezahlt wird oder dafür geeignet ist, vor Bezug von steuerfinanzierten Leistungen der sozialen Mindestsicherung einzusetzen ist.

Mit freundlichen Grüßen 
Hubertus Heil, MdB

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