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Frage von Ulrike B. •

Bekomme ich den Energiekostenzuschuss auch bei Beziehung von Krankengeld ?

Hallo Herr Heil, ich beziehe seit Anfang April Krankengeld wegen einer Krebserkrankung. Davor hat mein Arbeitgeber im Rahmen der 6 Wochen Frist im Krankheitsfall meinen Lohn (Vollzeit) gezahlt. Bekomme ich im September die Energiekostenpauschale von meinem Arbeitsgeber ausgezahlt, werde auch dann noch Arbeitsunfähig sein und weiterhin Krankengeld bekommen. Oder kann ich mir den Betrag nur über die Steuerklärung anrechnen lassen. Und muss ich meinen Arbeitgeber an die 300€ "erinnern" oder geht das automatisch , Stichwort gesetzliche Verpflichtung ? Im voraus vielen Dank - Mit freundlichen Grüßen Ulrike

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau. B.,

vielen Dank für Ihr Vertrauen, dass Sie sich mit Ihrer Frage an mich wenden.

Sobald Sie im Jahr 2022 steuerpflichtig berufstätig waren, bekommen Sie die 300 Euro der Energiepreispauschale. Um sich diese über den Arbeitgeber auszahlen lassen zu können, müssen Sie im Auszahlungsmonat September steuerpflichtig berufstätig sein. Wenn Sie das, wie in Ihrem Fall nicht sind, da Sie Krankengeld beziehen, besteht für Sie nur die Möglichkeit, die 300 Euro über die Steuererklärung geltend zu machen.

Für die Energiepreispauschale müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht erinnern, sie sollte im Fall einer Beschäftigung einfach mit dem nächsten Lohn ausgezahlt werden. Eine Erinnerung ist in Ihrem Fall auch nicht nötig, da Sie das Geld erst nachträglich beziehen können.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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