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Hubertus Heil
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Frage von Josef K. •

Frage an Hubertus Heil von Josef K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heil,

warum wird auf Betriebsrenten der volle Krankenkassenbeitrag erhoben?
Mit Anspruch auf Krankengeld. Warum waren früher die Beiträge anders?

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Sehr geehrter Herr Köglmeier,

vielen Dank für Ihre Frage.

Aufgrund eines Gesetzes von 2004, zu Zeiten wo es 5 Millionen Arbeitslose gab, die Sozialkassen leer waren und die Sozialversicherungsbeiträge davon galoppierten, wurde eine Regelung eingeführt, nachdem auf Betriebsrenten und Direktversicherungen die vollen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen waren auf die gesamte Betriebsrente, sobald die Freigrenze (zuletzt 159,25€ pro Monat) überschritten war. Nachdem sich die gesetzlichen Krankenversicherungen stabilisierten, war es ein großes Anliegen für uns Sozialdemokraten, diesen Schritt wieder rückgängig zu machen. Denn es ist nicht gerecht, wenn bei einer Rente von 160€ und Beitragssatz von 15,5% für die Krankenkassen der Auszahlbetrag der Rente auf 135,20€ lag und Betriebsrentnerinnen und -rentner bestraft wurden, sobald die Rente knapp über der Freigrenze lag.

Wir haben im Parteivorstand der SPD bereits am 24. Juni 2017 einen Beschluss gefasst, dass wir uns für die Abschaffung der vollen Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung einsetzen. Bei den Koalitionsverhandlungen zu der aktuellen Regierung haben wir darauf gedrängt, dass die Beiträge für die Betriebsrenten in der Auszahlungsphase zumindest um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil abgesenkt werden. Mit der Union war dies lange nicht umsetzbar. Im Herbst 2019 haben wir dann einen ersten Kompromiss innerhalb der Regierung und den Bundestagsfraktionen der SPD und Union schließen können. Dieser Kompromiss stellt eine erhebliche Entlastung für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner dar.

Zum 1. Januar 2020 wurde für Betriebsrenten ein Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge aus Betriebsrenten mehr zu leisten sind. Dies bedeutet, dass künftig erst ab dem ersten Euro oberhalb des Freibetrags Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Der Freibetrag ist dynamisch ausgestaltet; er beträgt im Jahr 2020 rund 160 Euro monatlich. Im Ergebnis ist also auf Betriebsrenten bis ca. 320 Euro monatlich - das sind derzeit circa 60 Prozent aller Betriebsrenten - höchstens der halbe Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Auch für die übrigen 40 Prozent höheren Betriebsrenten sinkt die Beitragsbelastung um circa 300 Euro im Jahr.

Auch wenn wir gerne noch mehr erreicht hätten, muss berücksichtigt werden, dass die Finanzreserven in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ungleich verteilt sind. Eine höhere finanzielle Entlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner zum Beispiel durch die generelle Einführung des halben statt des vollen Beitragssatzes hätte in der GKV dauerhafte jährlicher Mindereinnahmen von mindestens drei Milliarden Euro zur Folge. Dies entspricht circa 0,2 Beitragssatzpunkten. Über die Neuregelung durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz hinausgehende Entlastungen für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner würden damit den Druck auf die Zusatzbeiträge ab dem Jahr 2021 deutlich erhöhen und zwangsläufig höhere Beitragsbelastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Folge. Daher ist eine höhere Entlastung leider aktuell nicht finanzierbar.

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhelfen konnte und Sie unsere Position nachvollziehen können. Ich kann Ihnen versichern, dass für uns in der SPD weiterhin das Ziel besteht die Doppelverbeitragung abzuschaffen. Wir werden alles versuchen, um die Betriebsrenten auch zukünftig attraktiver zu machen und die Altersvorsorge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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