Frage von Stefanie M. • 04.10.2020
Frage an Hubertus Heil von Stefanie M. bezüglich Soziale Sicherung
Die Kommunalwahlen in NRW sind vorbei und die lokalen Mandatsträger stehen fest.
Unter ihnen sicher auch der ein oder andere der Sozialleistungen bezieht
Nun meine Frage: Warum wird die Aufwandsentschädigung, die ein Mandatsträger erhält (oder generell für ein Ehrenamt) auf die Sozialleistungen angerechnet?
Die SPD erhebt von ihren Mandatsträgern eine Mandatsträgerabgabe von 30%.
Bei Anrechnung der Aufwandsentschädigung, abzüglich der Mandatsträgerabgabe bleibt dem Empfänger von Sozialleistungen somit weniger als vorher. Ist dies vom Gesetzgeber so vorgesehen?
Oder sollte nicht vielmehr das ehrenamtliche Engagement belohnt werden und Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter grundsätzlich anrechnungsfrei bleiben?
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD